29.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Anschlag in Sharm el Scheich im Jahr 2005
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Wer aus Angst vor Terror eine Reise nach Ägypten storniert, bekommt kein Geld zurück: Im Land am Nil müssten Anschläge mit einkalkuliert werden, befand ein Gericht.
Wer Urlaub in Ägypten macht, muss sich auf Terroranschläge einstellen. Ägypten-Reisen können deshalb nicht wegen höherer Gewalt storniert werden, entschied das Amtsgericht im baden-württembergischen Bruchsal, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «Reiserecht aktuell» berichtete.
(Az.: 3 C 125/06)Im verhandelten Fall hatte eine Pauschalurlauberin zwei Tage nach dem Anschlag von Sharm el Sheikh im Jahr 2005 mit mehr als 60 Toten eine bereits gebuchte Ägypten-Reise storniert. Ihr Reiseveranstalter forderte daraufhin die Zahlung von Stornokosten von 717 Euro. Die Frau habe kein Recht gehabt, wegen «nicht voraussehbarer höherer Gewalt» die Reise kostenlos abzusagen, argumentierte das Unternehmen - und bekam damit Recht.
Es sei «allgemein bekannt», dass es «aufgrund der politischen Verhältnisse in Ägypten immer wieder zu Terroranschlägen in Touristengebieten kommt», befanden die Richter. Im Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes zu Ägypten war außerdem auf Anschläge in Taba und Kairo vor dem Zeitpunkt der Reisebuchung im Jahr 2004 und im April 2005 hingewiesen worden. Dabei habe das Ministerium aber nicht vom Besuch einzelner Regionen des Landes oder gar von Ägypten-Reisen generell abgeraten, «sondern lediglich zu besonderer Vorsicht beim Besuch touristischer Einrichtungen aufgefordert».
Eine erhebliche Gefährdung für die Frau, die zum kostenlosen Storno berechtigen würde, habe es im konkreten Einzelfall außerdem nicht gegeben. (dpa)