Wohnungseigentümer haben künftig mehr Rechte
07.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Das neue Wohnungseigentumsgesetz, an dem lange gefeilt wurde, verleiht nicht nur der Eigentümermehrheit mehr Macht ganz gleich, ob es um den Einbau moderner Fenster, einer Energie sparenden Heizung oder um das Anbringen von Fahrradständern vorm Haus geht. «Es schafft endlich auch Klarheit und Rechtssicherheit», sagt Stefan Diepenbrock vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland. Viel Ärger sei damit von vornherein aus der Welt. Für große Erleichterung bei Eigentümergemeinschaften und Verwaltern dürfte vor allem folgende Neuregelung sorgen: Wer von der Mehrheit in Sachen Modernisierung künftig überstimmt wird, muss sich zähneknirschend an den Kosten beteiligen.
Die Gemeinschaft kann außerdem jetzt mehrheitlich beschließen, dass etwa die Kosten für den Lift so verteilt werden, dass die oberen Etagen viel und die unteren entsprechend weniger zahlen müssen. Fahrstuhl-Gegner können sich nicht verweigern, bloß weil sie kein Geld haben. Erst wenn jemand die Wohnung verkaufen müsste, um seinen Anteil an einer Modernisierung zu bestreiten, wäre es ihm möglich, einen Mehrheitsbeschluss gerichtlich anzufechten.
Wer sich ungerecht mit Kosten belastet fühlt, hat nach der neuen Rechtslage aber jetzt auch bessere Karten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Bislang mussten beispielsweise Reparaturarbeiten an einer Gemeinschaftsgarage von allen getragen werden, obwohl einige dort gar keinen Parkplatz hatten. Künftig können Betroffene eine Änderung der Kostenverteilung auf dem Gerichtsweg verlangen. Ab Juli genügt schon eine einfache Mehrheit, wenn es um einen neuen Verteilungsschlüssel für Betriebs- und Verwaltungskosten geht. Bislang gab es häufig Ärger, wenn nach Eigentumsanteilen abgerechnet wird. So zahlen Singlehaushalt und Großfamilie häufig gleich hohe Müllgebühren. Mit dem neuen Gesetz können diese Gebühren nach der Personenzahl umgelegt werden.
Neu geregelt ist auch die Haftungsfrage: Jeder muss nur noch anteilig in der Höhe seines Miteigentumsanteils gerade stehen. Ein Eigentümer allein kann nicht mehr für die Gesamtsumme in die Haftung genommen werden, sollte etwa eine Handwerkerrechnung für die Gemeinschaft offen geblieben sein. Bislang musste der Betroffene dann zusehen, wie er von den anderen den Anteil eintrieb.

