23.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Mutter mit ihrem Kind am PC
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Für die Frage des Unterhalts von Alleinerziehenden ist es gleichgültig, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil aus Karlsruhe die Rechtslage ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hat für verfassungswidrig erklärt, dass unverheiratete Mütter nur drei Jahre lang einen Unterhaltsanspruch haben, geschiedene Mütter aber mindestens acht Jahre lang. (
AZ:1 BvL 9/04) Die unterschiedliche Behandlung verletze die Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, entschied der Erste Senat am Mittwoch in Karlsruhe.
Geschiedene Mütter oder Väter, die sich um gemeinsame Kinder kümmern, haben nach geltender Rechtslage mindestens bis zum achten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Unterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Unverheiratete verlieren dagegen ihren Unterhaltsanspruch nach spätestens drei Jahren. Das verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung nichtehelicher Kinder, urteilte Karlsruhe. Der Gesetzgeber müsse bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung schaffen.
Der Betreuungsunterhalt werde allein für die Betreuung und Pflege der Kinder gezahlt mit der Frage, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht, habe das nichts zu tun, argumentierten die Richter. Das Grundgesetz verbiete es, mit zweierlei Maß zu messen und geschiedene Eltern besser zu stellen. «Denn wie viel ein Kind an persönlicher elterlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, richtet sich nicht danach, ob es ehelich oder nichtehelich geboren ist», hieß es.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die «nacheheliche Solidarität» eine Privilegierung ehemals Verheirateter erfordere. Schon im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof ähnlich entschieden und einer ledigen Ärztin einen höheren als den im Gesetz vorgesehenen Unterhaltsanspruch zugesprochen. (nz/dpa)