Hauswart kann von der Steuer abgesetzt werden
14.05.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind seit 2006 in größerem Umfang absetzbar als vorher. Abzugsfähig sind den Angaben nach pro Jahr bis zu 20 Prozent der Aufwendungen maximal aber 600 Euro. Grundsätzlich dürfe nur der direkte Auftraggeber also der Vermieter diese Posten in seiner Steuererklärung ansetzen. Wenn Mieter den auf sie entfallenen Anteil an der Rechnung aber zum Beispiel durch eine Aufstellung des Vermieters nachweisen, können auch sie steuerlich profitieren. (nz/dpa)

