netzeitung.deHauswart kann von der Steuer abgesetzt werden

 Herausgeber: netzeitung.de

Fliesenleger bei der Arbeit (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Fliesenleger bei der Arbeit
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Mieter können einen Teil der Betriebskosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören Personalkosten für Handwerkerleistungen wie einem Hauswart oder Gärtner.

Mieter können einen Teil ihrer Nebenkosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um Kosten für Handwerkerleistungen handelt, die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auflistet, wie der Verband der PSD Banken in Bonn erläutert. Dazu gehörten zum Beispiel Honorare für den Hauswart, Schornsteinfeger oder Gärtner sowie Rechnungen für die Treppenhausreinigung oder Fahrtstuhlwartung. Der Fiskus berücksichtigt indes nur die Personal-, nicht aber die Materialkosten.

Die so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen sind seit 2006 in größerem Umfang absetzbar als vorher. Abzugsfähig sind den Angaben nach pro Jahr bis zu 20 Prozent der Aufwendungen – maximal aber 600 Euro. Grundsätzlich dürfe nur der direkte Auftraggeber – also der Vermieter – diese Posten in seiner Steuererklärung ansetzen. Wenn Mieter den auf sie entfallenen Anteil an der Rechnung aber zum Beispiel durch eine Aufstellung des Vermieters nachweisen, können auch sie steuerlich profitieren. (nz/dpa)