Ebay haftet für gefälschte Markenware
Zwischen Juni 2000 und Januar 2001 waren bei Ebay zahlreiche gefälschte Rolex-Uhren angeboten worden. Die Edel-Marke verklagte daraufhin das Auktionshaus auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage ab und verneinte eine Haftung der Internet-Plattform. Das Online-Auktionshaus biete die Uhren nicht selbst zur Versteigerung an und müsse deshalb nicht für seine Kunden haften.
Künftig muss Ebay bei gewerblichen Händlern das Angebot unverzüglich sperren, wenn bekannt ist, dass es eine Fälschung ist. Außerdem muss das Auktionshaus Vorsorge treffen, dass es nicht mehr zu keinen solchen Verletzungen des Markenrechts kommt. Allerdings dürften Ebay nur technisch mögliche und zumutbare Pflichten zur Prüfung auferlegt werden, die nicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellten. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die dortigen Richter müssen nun klären, ob die Fälschungen eindeutig erkennbar waren. (AP)

