netzeitung.deKaffeekauf übers Internet kann strafbar sein

 Herausgeber: netzeitung.de

Kaffeebohnen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kaffeebohnen
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Viele ahnungslose Kaffeetrinker, die vermeintlich günstigeren Kaffee im EU-Ausland übers Internet bestellen, hinterziehen dabei Steuern. Der Zoll behandelt Bestellungen anders als den persönlichen Kauf vor Ort.

Kaffeetrinkern, die ihre gerösteten Bohnen über das Internet im Ausland bestellen, drohen Ermittlungsverfahren des deutschen Zolls – wenn sie die in Deutschland fällige Kaffeesteuer nicht bezahlt haben. Denn anders als in den meisten EU-Ländern wird in Deutschland für ein Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro Kaffeesteuer fällig, wie der Deutsche Kaffeeverband in Hamburg mitteilte.
Keine Freigrenze bei Internet-Bestellung
Dabei gilt für Privatverbraucher, die innerhalb der EU Kaffee kaufen, zwar eine Freigrenze von zehn Kilogramm, die steuerfrei nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Allerdings gilt diese Regelung nicht für Bestellungen über das Internet, selbst wenn der Versand aus einem EU-Land erfolgt.

«Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei», informiert der deutsche Zoll auf seiner Website. «Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch.» Bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung werde der Kauf als Steuerstraftat verfolgt. Die Steuerpflicht treffe nicht den Verkäufer im Ausland, sondern den hier zu Lande lebenden Käufer.

Verbraucher oft ahnungslos
Steuerfrei ist der Bezug auf dem Postweg nur, wenn es sich um eine Sendung von einer Privatperson eines anderen Mitgliedstaats an eine Privatperson in Deutschland handle und die Ware zu privaten Zwecken verwendet werde. «Uns sind derzeit etliche Fälle bekannt, in denen Kaffeetrinker Kaffee aus dem Ausland zu günstigen Preisen ersteigert haben und Monate nach der Kaffeelieferung ein Schreiben der Zollbehörden wegen Steuerhinterziehung erhalten haben», sagte der Geschäftsführer des Kaffeeverbands, Holger Preibisch.

Pro Jahr nimmt der Bund über die Kaffeesteuer rund eine Milliarde Euro ein. Der Zoll wende derzeit sehr konsequent das Kaffeesteuergesetz an, sagte Preibisch. Daher steige die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Hinterziehung der Kaffeesteuer. Die meisten Betroffenen seien völlig überrascht und wüssten nicht einmal, dass es eine solche Steuer gebe oder dass diese auch bei einer Kaffeebestellung für den Eigenverbrauch anfallen kann. (nz)