netzeitung.deZigarettenreklame ist künftig verboten

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Raucher mit Selbstgedrehter (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Raucher mit Selbstgedrehter
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Für Zigaretten darf künftig in Print und Internet nicht mehr geworben werden. Im Kino und auf Plakaten bleibt dagegen alles beim Alten. Der Bund will außerdem das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Bussen und Bahnen untersagen.

Tabakwerbung wird es in Deutschland bald nicht mehr geben. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Werbeverbot und folgte damit mit einjähriger Verspätung dem EU-Tabakwerbeverbot. Für das Gesetz stimmten mit großer Mehrheit die Abgeordneten von CDU/CSU, SPD Linkspartei und Grünen. Die Liberalen lehnten ein Werbeverbot für legale Produkte ab und sprachen von einer Bevormundung des Verbrauchers.

Das Werbeverbot bedeutet das Ende von Zigaretten-Reklame in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und bei Sportveranstaltungen. Bereits seit 1974 ist Tabakreklame in Rundfunk und Fernsehen verboten, erlaubt ist die Werbung auch künftig im Kino und auf Plakaten.

Als Folge des weit gehenden Werbeverbots rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang bei der Tabaksteuer und mit Umsatz- und Gewinneinbußen vor allem in der Werbewirtschaft. Der Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV) kritisiert, das Votum sei umso bedauerlicher als Berlins Klage vor dem Europäischen Gerichtshof noch anhängig sei.

Klage noch nicht entschieden
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte gegen das EU-Tabakwerbeverbot geklagt, da sie die EU nicht für nicht zuständig hielt. Der Bund «kapituliere» mit dem Verbot vor Brüssel und der zunehmenden Einflussnahme auf nationale Fragen. Die Verleger forderten, das Verbot dürfe zumindest nicht für ausschließlich im Inland vertriebene Produkte gelten.

Verbraucher-Staatssekretär Gerd Müller (CSU) wies das zurück und meinte, es zeichne sich eine Klageabweisung ab. Er kündigte außerdem ein Nichtraucherschutzgesetz an, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Bussen und Bahnen untersagt. Das Gesetz plädiere für «Selbsteinsicht» und werde kein generelles Rauchverbot mit sich bringen, beruhigte Müller indes. So soll für die etwa 250.000 gastronomischen Betriebe und Nichtraucher eine «praktikable Lösung» gefunden werden. Müller sprach von separaten Räumen für Raucher in Lokalen, in denen Essen ausgereicht wird. Reine Schankbetriebe sollen generell ausgenommen werden.

Allerdings werde es in diesem Jahr wohl nicht mehr mit dem neuen Gesetz klappen, vermutet die SPD. «Das wird knapp», sagte SPD-Gesundheitspolitikerin Carola Reimann. Mit dem Beginn des parlamentarischen Verfahrens sei erst im nächsten Jahr zu rechnen. (nz)