11. Sep 2006 16:15
Wer die Fahrerlaubnis verloren hat und zum Idiotentest muss, braucht nicht auf einen ausländischen Führerschein zu schielen: Ein deutsches Gericht hat diesen Trick verboten.
Wer seinen Führerschein in einem anderen EU- Staat macht, um den so genannten Idiotentest in Deutschland zu umgehen, muss künftig um die Anerkennung der Fahrerlaubnis bangen. In Fällen eines «rechtsmissbräuchlichen Erwerbs» der Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat, beispielsweise nach Verlust des Führerscheins wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, könnten deutsche Behörden zusätzlich den Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden. (AZ: 1 M 46/06) In jedem Fall sei eine Einzelfallprüfung durch die Behörden erforderlich, hieß es.Von einem Rechtsmissbrauch sei dann auszugehen, wenn der Führerscheinbesitzer die ausländischen Behörden über seine Fahreignung getäuscht habe, hieß es. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger aus Greifswald die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erworben, um die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu umgehen. (nz)