netzeitung.deBadenia muss Schadenersatz leisten

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Bausparkasse Badenia in Karlsruhe. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Bausparkasse Badenia in Karlsruhe.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat erneut zugunsten von Käufern so genannter Schrottimmobilien entschieden. Die Bausparkasse Badenia hat die Kunden nicht ausreichend informiert.

Im Streit um so genannte Schrottimmobilien hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Bausparkasse Badenia erneut zu Schadensersatz verurteilt. In zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen gab das OLG den Käufern von Eigentumswohnungen in Hamburg und Niedersachsen Recht. (AZ: 15 U 50/02 und 64/04)

Nach Ansicht des Gerichts hatte Badenia, die die Geschäfte finanziert hatte, die Käufer nicht ausreichend über die erheblichen Risiken aufgeklärt. Die Käufer werden nun gegen Rückgabe der weitgehend wertlosen Immobilien von Darlehensverpflichtungen befreit.

Damit hält das OLG an seiner anlegerfreundlichen Rechtsprechung fest, obwohl seit Anfang 2005 Verfahren an anderen Oberlandesgerichten in ähnlichen Fällen etwa in Hamburg, Celle, Hamm und Düsseldorf zu Gunsten der Badenia ausgegangen sind.

Mietpoolkonzept kritisiert
Bereits Ende 2004 hatte das Karlsruher Gericht in einem Parallelfall die Badenia zu Schadensersatz verurteilt. Auch der Bundesgerichtshof hatte vor kurzem Käufern, die über den Wert der Immobilie getäuscht wurden, die Anleger in ihrem Anspruch auf Schadenersatz gestärkt.

In den Fällen geht es um Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau, die in den 90er Jahren in großem Maße von der inzwischen insolventen Gruppe Heinen & Biege als Anlageobjekte vermittelt worden sind, aber nicht den versprochenen Ertrag abwarfen. Heinen & Biege hatte laut OLG in mehr als 5000 Fällen eine Badenia-Finanzierung vermittelt.

Im Mittelpunkt der Klagen steht dabei ein von Heinen & Biege entwickeltes Mietpoolkonzept, dem die Investoren beitreten mussten. Dabei werden mehrere Wohnungen verschiedener Eigentümer von einer Verwaltungsgesellschaft gemeinsam betreut, um etwa Einnahmeschwankungen durch Leerstand zu verhindern.

Dieses Konzept war laut OLG betrügerisch, weil den Kunden überhöhte Ausschüttungen versprochen worden seien. Bei der Badenia habe das betreffende Vorstandsmitglied von dem betrügerischen Konzept zumindest gewusst. Das sei Beihilfe zum Betrug, wofür die Bausparkasse hafte. (nz)