14. Jun 2006 15:25
Internetnutzer werfen dem Anbieter Avanio vor, er kassiere zu Unrecht Gebühren. Verbraucherschützer empfehlen, die Telefonrechnung genau zu prüfen.
Unter den preisgünstigen Anbietern fand sich auch ein Tarif der Dresdner Avanio mit 0,55 Cent die Minute. Doch später wurde dieser Tarif auf eine monatliche Grundgebühr von 5,22 Euro umgestellt – offensichtlich ohne Web.de darüber zu informieren. So hätten sich viele Nutzer ohne ihr Wissen als Mitglied registriert, kritisierten Betroffene. Nun informierten Internetnutzer die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ihnen sei in letzter Zeit auch dann eine Nettobetrag von 4,50 Euro in Rechnung gestellt worden, obwohl sie kein Internet-by-Call genutzt oder sogar einen DSL-Anschluss genutzt haben.
Telekommunikations- Expertin Brigitte Sievering Wicherts empfiehlt Verbrauchern, die Telefonrechnung zu prüfen. «Die Forderungen der Firma Callando über eine Grundgebühr müssen nicht bezahlt werden, wenn Verbraucher keinen Avanio- Internetzugang in Anspruch genommen haben.» Das sei auch dann der Fall, wenn man sich über Programme wie den Smartsurfer ins Internet einwählt und ohne ausdrückliche Anmeldung den Avanio- Internetzugang genutzt habe. «Bei Inanspruchnahme von Internet-by-Call kommen keine wirksamen Verträge mit einer monatlichen Grundgebühr zustande», sagt die Expertin. Sie rät Betroffenen, zu Unrecht bezahlte Beiträge zurückzufordern. (nz)