netzeitung.deAvanio erneut in der Kritik

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Internetnutzerin. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Internetnutzerin.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Internetnutzer werfen dem Anbieter Avanio vor, er kassiere zu Unrecht Gebühren. Verbraucherschützer empfehlen, die Telefonrechnung genau zu prüfen.

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg häufen sich die Beschwerden verärgerter Internetnutzer über die Firma Avanio. Ihnen werde zu Unrecht monatlich ein Betrag von 4,50 Euro für einen Avanio-Internetzugang in Rechnung gestellt, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Stuttgart mit. Der Betrag werde von dem Unternehmen Callando gefordert.

Bereits Ende vergangenen Jahres hatten sich in zahlreichen Foren die Beschwerden über Avanio gehäuft. Die User warfen der Firma vor, Kosten für eine Mitgliedschaft zu berechnen, die sie gar nicht wollten. Es handelte sich um Computerbesitzer, die sich analog über preisgünstige Internet-by-Call- Angebote ins Netz eingewählt hatten – beispielsweise über den Smartsurfer von Web.de. Dieses Programm listet eine Vielzahl von Anbietern auf und nennt Minutenpreise und Einwahlgebühren.

Unter den preisgünstigen Anbietern fand sich auch ein Tarif der Dresdner Avanio mit 0,55 Cent die Minute. Doch später wurde dieser Tarif auf eine monatliche Grundgebühr von 5,22 Euro umgestellt – offensichtlich ohne Web.de darüber zu informieren. So hätten sich viele Nutzer ohne ihr Wissen als Mitglied registriert, kritisierten Betroffene.

Nun informierten Internetnutzer die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, ihnen sei in letzter Zeit auch dann eine Nettobetrag von 4,50 Euro in Rechnung gestellt worden, obwohl sie kein Internet-by-Call genutzt oder sogar einen DSL-Anschluss genutzt haben.

Telekommunikations- Expertin Brigitte Sievering Wicherts empfiehlt Verbrauchern, die Telefonrechnung zu prüfen. «Die Forderungen der Firma Callando über eine Grundgebühr müssen nicht bezahlt werden, wenn Verbraucher keinen Avanio- Internetzugang in Anspruch genommen haben.» Das sei auch dann der Fall, wenn man sich über Programme wie den Smartsurfer ins Internet einwählt und ohne ausdrückliche Anmeldung den Avanio- Internetzugang genutzt habe. «Bei Inanspruchnahme von Internet-by-Call kommen keine wirksamen Verträge mit einer monatlichen Grundgebühr zustande», sagt die Expertin. Sie rät Betroffenen, zu Unrecht bezahlte Beiträge zurückzufordern. (nz)