09. Jun 2006 15:39
Wenn der Vermieter sich partout weigert, die Betriebskosten- Abrechnung zu erstellen, kann er auch mit Zwangshaft zur Raison gebracht werden. Ein Sachverständiger darf laut Verfassungsgericht nicht hinzugezogen werden.
Mieter dürfen ihren Vermietern im Extremfall Zwangsgeld oder Zwangshaft androhen, wenn sie die Betriebskosten einer Wohnung nicht ordnungsgemäß abrechnen. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.Bisher war umstritten, wie die Justiz reagieren kann, wenn Vermieter sich weigern, die Betriebskosten etwa für Hausreinigung, Gartenpflege oder Aufzugswartung sachgerecht abzurechnen. Einige Gerichte entschieden, die Abrechnung könne nur der Vermieter selbst machen. Notfalls müsse er gezwungen werden, seine Pflicht zu erfüllen.
Andere Gerichte sind überzeugt, dass es sich hier um eine Aufgabe handele, die etwa auch ein Sachverständiger durchführen könne. Sie schlugen deshalb den Einsatz eines vom Gericht beauftragten Experten vor.Der 1. Zivilsenat des BGH erklärte nun die erste Auffassung für richtig. Die Betriebskostenabrechnung sei eine «nicht vertretbare Handlung». Bei der Verurteilung des Vermieters, eine Abrechnung anzufertigen, gehe es nicht nur um dessen Verpflichtung, das reine Rechenwerk zu erstellen. Vielmehr gehe es bei der Abrechnung auch darum, dass nur der Vermieter weiß, welche Kosten im Haus angefallen seien. (nz)