netzeitung.deArbeitslose müssen nicht frieren

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Heizregler (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Heizregler
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Auch wenn die Wohnung zu teuer ist, muss die Arbeitsagentur oder die Kommune die vollen Heizkosten eines Arbeitslosen tragen - solange der Betreffende nicht in der Lage ist, die Kosten durch einen Umzug zu senken.

Langzeitarbeitslose haben Anspruch auf Übernahme der Heizkosten - selbst wenn sie in einer unangemessen teuren Mietwohnung leben. Solange ein Wohnungswechsel nicht verlangt werden und der Betroffene die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen kann, muss die Arbeitsagentur oder Kommune die vollen Heizkosten tragen, wie das Sozialgericht Dortmund laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (AZ: S 29 AS) Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung sei unzulässig.

In dem verhandelten Fall lebte die 37-jährige Klägerin mit ihrem Kind in einer 93 Quadratmeter großen Mietwohnung. Die Stadt hatte sich bereit erklärt, während einer Übergangszeit von sechs Monaten die Kaltmiete von 375 Euro zu tragen. Die Heizkostenpauschale reduzierte die Kommune jedoch von 60 auf 45,60 Euro. Für die Differenz wollte die Stadt nicht aufkommen und verwies auf die ihrer Ansicht nach ohnehin überteuerte Wohnung.

Kürzung rechtswidrig
Die Klägerin legte Widerspruch gegen einen entsprechenden Bescheid ein. Er wurde vom Kreis indes zurückgewiesen: Die Heizkosten seien auf eine für zwei Personen angemessene Wohnung mit 60 Quadratmeter Wohnfläche zu begrenzen, argumentierte die Behörde.

Das Sozialgericht Dortmund sieht das anders und hält die pauschale Kürzung für rechtswidrig: Die Kommune habe die tatsächlichen Heizkosten zu erstatten, befanden die Sozialrichter. Solange die Klägerin die Kosten nicht durch einen Wohnungswechsel senken könne, müsse der Grundsicherungsträger außer der Miete auch die tatsächlichen Aufwendungen übernehmen. Das Urteil ist rechtskräftig. (nz)