06.06.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Passagiere besteigen Ryanair-Maschine
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ryanair verlangt auf ausländischen Flügen Gebühren, die angeblich an den Flughafen oder an den Fiskus gehen - tatsächlich wird der Flugpreis damit kaschiert. Die Fluggesellschaft findet das in Ordnung.
Die Billigfluggesellschaft Ryanair verlangt bei Flügen aus dem Ausland höhere Steuern und Passagiergebühren, als sie selber an die Flughäfen und Finanzämter abführen muss. Wie das ARD Wirtschaftsmagazin «Plusminus» an diesem Dienstag berichtet, betragen die Differenzen zwischen einigen Cent bis zu über zwölf Euro pro Flug und Passagier. Besonders fragwürdig: Für Abflüge vom belgischen Flughafen Charleroi verlangt Ryanair demnach beispielsweise sieben Euro Abgaben, die dort nach Auskunft der Pressestelle überhaupt nicht anfallen.
Das Unternehmen hält diese Praxis indes für gerechtfertigt und sieht sich nicht in der Pflicht, zu Unrecht kassierte Gebühren zu erstatten. «Unser Gesamtpreis wird für jeden Passagier aufgeschlüsselt, bevor ihm gestattet wird, eine Buchung abzuschließen oder eine Zahlung zu leisten», erklärte die Airline gegenüber «Plusminus». Daher «akzeptiert der Passagier auch diesen Gesamtpreis», und es bestehe kein Anspruch auf Rückerstattung, hieß es weiter. Konkurrent Air Berlin sieht das indes anders: «Wir werden die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg um eine Prüfung der Vorgänge ersuchen», sagte ein Sprecher.
Konkurrenz will Vorwürfe prüfen lassenErst im Februar hatte der Radiosender SWR3 berichtet, dass Billiganbieter Ryanair, aber auch die deutschen Mitbewerber HLX und Germanwings für Abflüge in Deutschland überhöhte Gebühren auf die Flugpreise aufschlugen. Angesichts drohender Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg wurde diese Praxis inzwischen korrigiert. Ryanair hatte überhöhte Luftsicherheitsgebühren berechnet, diese nach dem Bericht jedoch gesenkt und von einem «administrativen Fehler» gesprochen. Bei Abflügen von Deutschland entsprechen die Luftsicherheitsgebühren nun exakt den vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Sätzen. (nz)