netzeitung.deMieter sollten Heiz-Abrechnung prüfen

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Ablesen der Heizung (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ablesen der Heizung
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Mieter müssen nicht in jedem Fall die Kosten für eine neue Heizung mittragen. Der Mieterbund erwartet nach einem BGH-Urteil, dass viele Heizkosten- Abrechnungen falsch sind.

Vermieter können die Wärmelieferungen für ein Mietshaus nur dann einem neuen Vertragspartner übertragen, wenn die Mieter dem zugestimmt haben. Das stellte der Bundesgerichtshof in einer am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung klar. Der Grundsatz gelte auch beim Einbau einer neuen Heizungsanlage. (AZ: VIII ZR 362/04)

Im verhandelten Fall erhalten Mieter in Bochum nun 406 Euro aus der Heizkostenabrechnung zurück. Die Mieter wohnten bereits seit 1988 in ihrer Wohnung. Die Vermietergesellschaft betrieb die Heizungsanlage im Haus und rechnete bis zum Jahr 2000 auch selbst ab.

Nicht als Betriebskosten umlegbar
Dann schloss die Gesellschaft mit einem Unternehmen einen so genannten Wärmelieferungsvertrag. Das Unternehmen baute eine neue Heizungsanlage ein, die dem aktuellen technischen Standard entsprach. Die Mieter im Haus heizten so zwar moderner, mussten allerdings auch mehr bezahlen.

Die Kosten der Wärmelieferungen eines so genannten Wärmecontractors, der vom Vermieter den Betrieb der vorhandenen Heizungsanlage übernimmt, enthalten nach Angaben des Deutschen Mieterbunds in Berlin im Gegensatz zu einer üblichen Heizkostenabrechnung weitere Posten. So würden auch kalkulatorische Kosten für Instandhaltung, Abschreibung, Kapital und Gewinn berechnet. Die genannten Kosten seien in einem laufenden Mietverhältnis ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters auch nicht als Betriebskosten umlegbar, betont der Mieterbund.

Abrechnungen prüfen
Ein Vermieter darf den Mietern zwar Modernisierungskosten berechnen, wenn er eine technisch bessere Heizungsanlage einbaut. Der Zuschlag ist jedoch auf elf Prozent der Investitionskosten begrenzt. Die Abrechnung bei einem Drittunternehmen fällt jedoch in der Regel höher aus.

Der Direktor des Mieterbunds, Franz-Georg Rips, bezeichnete das Urteil als «wichtige Klarstellung» für alle Mieter. Nach dem Richterentscheid seien Tausende von Heizkostenabrechnungen falsch. Mieter müssten nun ihre Rückforderungsansprüche prüfen. (nz)