08.05.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Edda Müller
Foto: VZBV
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Wer die Rechte der Verbraucher missachtet, macht dabei oft noch einen guten Stich, beklagt VZBV-Chefin Müller. Zudem fehle das uneingeschränkte Recht, durch Missbrauch erzielte Gewinne einzustreichen.
Verbraucherrechte zu umgehen, ist für Firmen lohnender als die Einhaltung von Gesetzen. «Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich viel zu einfach Geld verdienen», sagte Edda Müller, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Montag in Berlin. «Auch im Interesse einer qualitätsorientierten deutschen Wirtschaft müssen wir das ändern.»
Das Dilemma bestehe darin, dass es in Deutschland anders als in fast allen anderen europäischen Ländern keine Behörden gebe, die die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren. Um Rechtsverstöße dennoch wirksam zu bekämpfen, seien die Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen und des VZBV besonders wichtig, betonte Müller und verwies auf zahlreiche illegale Geschäftspraktiken, die der Verband im vergangenen Jahr erfolgreich bekämpft habe.
Erfolgreiche Klagen gegen UnternehmenSo dürfe beispielsweise der Otto-Versand sich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für seinen Online-Shop das uneingeschränkte Recht vorbehalten, einen Ersatzartikel zu liefern, wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar sei. Die Firma Neckermann dürfe außerdem nicht den Eindruck erwecken, dass Verbraucher nur Anspruch auf eine Gutschrift oder einen Verrechnungsscheck haben, wenn Internet-Kunden von ihrem Recht auf Rücksendung Gebrauch machen.
Das Vorgehen gegen irreführende Werbung, illegale Vertragsklauseln und rechtswidrige Geschäftspraktiken gleiche häufig einer Sisyphos-Arbeit. «Für Verbraucher ist es meist extrem aufwändig, nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen», rügte VZBV-Chefin Müller. «Viele Unternehmen verhalten sich völlig korrekt - auch für diese Firmen ist es ein unerträglicher Zustand, dass es häufig lohnender ist, Verbraucherschutzgesetze zu missachten als sie zu respektieren.»
Weniger Bürokratie nützt auch UnternehmenDer VZBV rief Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) auf, durch gezielte Maßnahmen die bestehende Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schließen. «Zum dringend notwendigen Bürokratieabbau gehört auch, dass sich nicht die Missachtung, sondern die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen für die Unternehmen lohnt», sagte Müller. «Dann müssten wir Verbraucherrechte nicht erst mühsam vor Gericht durchsetzen.»
Müller forderte die Möglichkeit, zu Unrecht erzielte Gewinne bereits dann abzuschöpfen, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Bei der Gewinnabschöpfung müsse sich der Staat außerdem entscheiden: Entweder die Verbraucherzentralen trügen das volle Risiko dann sollte die Gewinnabschöpfung direkt der Verbraucherarbeit zugute kommen. Oder die eingezogenen Gewinne gehen wie bisher an den Fiskus dann benötigten die Verbraucherzentralen aber eine Absicherung gegen das Prozesskostenrisiko, etwa in Form einer Bürgschaft.
Musterverfahren einführenFür Verträge, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhten, müsse außerdem das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher gestatten, den Vertrag aufzulösen und Schadensersatz zu fordern. Außerdem forderte Müller die Möglichkeit, Musterverfahren für Verbraucherverbände durchzufechten. Mit einem Musterverfahren könnten die Verbraucherzentralen für die Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren klären lassen, ob eine Praktik unwirksam gewesen ist.
Darüber hinaus sollte das Musterverfahren Verbrauchern ermöglichen, ihre Schäden anzumelden, bevor diese verjähren, etwa durch Eintragung in eine Gerichtsliste. Nicht selten seien Ansprüche der Verbraucher verjährt, wenn der Bundesgerichtshof endlich das letzte Wort gesprochen hat. (nz)