Lidl nimmt ab Mai auch Aldi-Flaschen zurück
27. Apr 2006 15:02
 |  Leere Einwegverpackungen | Foto: dpa |
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Vom kommenden Monat an können Verbraucher Wegwerfflaschen nicht nur da zurückgeben, wo sie gekauft wurden. Der Handel will sich die gesetzliche Neuerung offenbar von den Kunden bezahlen lassen.
Wer künftig Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen kauft, kann sein selbstgebautes Sortiersystem in Küche oder Keller fast ganz abschaffen: Kisten mit der Aufschrift «Aldi», «Lidl» oder «Plus» braucht er vom 1. Mai an nämlich nicht mehr. Stattdessen reichen zwei Kisten aus – eine für Flaschen und eine für Getränkedosen.Bislang konnten Supermarktketten zum Beispiel eigene Wasserflaschen verkaufen und mussten dann auch nur diese wieder zurücknehmen. In Zukunft können Verbraucher Flaschen, auf die das Einweg-Pfand in Höhe von 25 Cent erhoben wird, überall dort zurückgeben, wo solche Verpackungen ebenfalls verkauft werden. Gleiches gilt für Getränkedosen. Allerdings können Dosen nicht dort abgegeben werden, wo nur Flaschen verkauft werden – und umgekehrt. Weitere Ausnahme: Läden mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmetern sind von den Neuerungen nicht betroffen.
Sehr wohl betroffen sind sie von der Erweiterung der Pfandpflicht: Künftig wird Pfand auch auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure – wie etwa Eistee – und so genannte Alkopops, also alkoholhaltige Mischgetränke, erhoben.
HDE fühlt sich «gut gerüstet»
Handel und Verbraucherschützer sehen in den Änderungen gleichermaßen eine Verbesserung für die Kunden: Die Rückgabe werde für Verbraucher ein wenig einfacher, meinen die Verbände. Die Branche sei für den Start «gut gerüstet», sagte Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE). Viele Läden seien bereits mit Rücknahme-Automaten ausgestattet. In anderen Geschäften würden die meisten Getränke-Verpackungen wie bisher auch von Hand zurückgenommen.«Letztlich ist uns egal, ob der Handel pfandpflichtige Einwegverpackungen mit Hilfe eines Automatensystems oder per Hand zurücknimmt», sagt Carel Mohn, Pressesprecher des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), im Gespräch mit der Netzeitung. «Wichtig ist aber, dass die neuen Regelungen kundenfreundlich umgesetzt werden.»
Die Verbraucherschützer wollen sich bei der Einführung jedoch nicht allein auf die Versprechen des Handels verlassen. «Wir werden nachprüfen, ob der Handel sich auf die neuen Regelungen eingestellt hat», kündigt Mohn an. «Dazu werden wir Testkäufe durchführen.» Mit ersten Ergebnissen rechnet der VZBV bis Mitte Mai.
Blaues Logo und Strichcode
 |  Logo für Einwegpfand | Logo: Deutsche Pfandsysteme GmbH |
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Pfandpflichtige Verpackungen sind künftig mit dem blauen Logo der Deutschen Pfandsysteme GmbH (DPG) gekennzeichnet. Zusätzlich tragen die Etiketten einen Strichcode, damit die Automaten die Flasche erkennen und Missbrauch vermieden wird.Auf ihrer Homepage macht die DPG darauf aufmerksam, dass Pfandverpackungen nicht zerdrückt oder mit beschädigtem Etikett abgegeben werden sollten. Händler seien nicht verpflichtet, solche Flaschen oder Dosen zurückzunehmen. Der VZBV setzt jedoch auf die Kulanz der Geschäftsleute: «Wir gehen davon aus, dass der Handel auch beschädigte Verpackungen zurücknimmt, sofern der Kunde nicht plattgewalztes Blech abgeben will», gibt sich Verbraucherschützer Mohn zuversichtlich.
Automaten kosten Handel Milliarden
Wenig Verständnis hat der Verbraucherschützer hingegen für die Einschätzung des Handels, durch das neue System könnten die Getränke um bis zu zehn Cent teurer werden. «Zunächst sollte der Handel sagen, was er in den Jahren seit Einführung des Einwegpfands durch nicht zurückgegebene Verpackungen durch die Kunden erwirtschaftet hat», fordert Mohn.Der Einwegpfand auf Dosen und Wegwerf-Flaschen gilt in Deutschland seit Anfang 2003. Die Investitionen des Handels unter anderem in die neuen Automaten sollen bis zu zwei Milliarden Euro betragen.
«Schon lange eingepreist»
«Die Entscheidung zur Einführung der Rücknahme-Automaten ist ja nicht erst gestern gefallen», gibt Mohn zu bedenken. Die nun in Kraft tretenden Änderungen sind Teil eines gemeinsamen Beschlusses von Bundesrat und Bundestag aus dem Jahr 2004. «Die Investition in die neuen Maschinen müsste also eigentlich schon lange eingepreist sein», kritisiert Mohn den Handel.Für die vom HDE gemachte Einschätzung zu höheren Getränkepreisen sieht der VZBV daher andere Motive: «Wir vermuten, dass der HDE mit dieser Äußerung von einer vorweggenommenen Preisanhebung im Zuge der geplanten Mehrwertsteuererhöhung ablenken will», sagt Experte Mohn.
Für das Web ediert von Simon Frost