Elektroschrott muss aussortiert werden
Der Mülleimer ist für Elektrogeräte seit diesem Freitag Tabu: Die Geräte dürfen nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Ihre alten Elektrogeräte wie Mixer, Staubsauger, Kühlschränke und Fernseher können Verbraucher und Kleinunternehmen statt dessen bei den kommunalen Sammelstellen zur Entsorgung abgeben.
Um Missbrauch durch große Gewerbebetriebe vorzubeugen, die ihre Schrottlager kostenlos entsorgen wollen, ist die maximale Anzahl der abzugebenden Altgeräte jedoch auf zwanzig beschränkt, höchstens jedoch fünf Stück je Geräteart. Welche Geräte gesondert entsorgt werden müssen, erkennen Verbraucher außerdem an Papieraufklebern mit einer durchgestrichenen Mülltonne.
Hintergrund der neuen Regelung ist das Elektronikgerätegesetz: Mit dem Gesetz wurden Hersteller verpflichtet, die Geräte bei den Sammelstellen abzuholen und zum Großteil wieder zu verwerten. Die Regelung umfasst alle schrottreifen Elektrogeräte - von der elektrischen Zahnbürste bis zur Kühltruhe. Das Gesetz will das Aufkommen an Elektroschrott und zunehmende Belastungen durch die Umwelt eindämmen: Die meisten Elektrogeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen wie Schwermetalle, die wenn sie unkontrolliert in die Umwelt gelangen für Mensch und Umwelt gefährlich werden.
Obwohl die Entsorgung von Elektroschrott ist für Verbraucher und Kleinunternehmen kostenlos ist, könnten die Verbraucher über Umwege doch zur Kasse gebeten werden: Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) will nicht ausschließen, dass die Hersteller die Entsorgungskosten auf die Kunden umwälzen. Dabei würden die Preise indes schleichend angehoben.
Derweil befürchten die Kommunen massive Probleme beim Start des neuen Rücknahmesystems, weil bei einem Drittel der kommunalen Sammelstellen nach Angaben des Deutschen Städtetages noch die nötigen Container fehlen, die von den Geräteherstellern bereitgestellt werden sollten. Die Städte hätten allerdings ihre Hausaufgaben gemacht, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Ziel der neuen Regelung ist es, die alten Geräte möglichst weitgehend wieder zu verwerten und gefährliche Stoffe aus dem Verkehr zu ziehen. Bislang landeten zum Beispiel das Quecksilber aus Leuchtstoffröhren oder das FCKW aus Kühlschränken immer noch auf der Deponie und in der Verbrennung.

