netzeitung.deSelbstgeschriebene Trauerreden sind Kunst

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Frisches Grab (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Frisches Grab
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Wer als Trauerredner selbständig tätig ist, hat das Recht, sich bei der Künstlersozialkasse zu versichern, entschied das Bundessozialgericht. Trauerreden sind demnach Kunst.

Trauerredner sind Künstler und dürfen sich deshalb über die Künstlersozialkasse kranken- und rentenversichern. Das stellte das Bundessozialgericht in Kassel in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest und folgte damit dem Urteil der Vorinstanzen. Demnach sind Trauerreden wie die Werke eines Journalisten oder Künstlers zu betrachten. Weil die Reden in der Öffentlichkeit gehalten werden, bestehe das Recht auf Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Unerheblich ist indes, dass nur ein begrenzter Teilnehmerkreis Adressat der Trauerrede ist.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau geklagt, die zwischen 1998 und 2004 hauptberuflich als selbständige Trauerrednerin tätig war. Dazu übernahm sie die komplette Planung und Durchführung der Zeremonie, trug neben Gesängen auch eigene Gedichte vor und hielt selbstgeschriebene Trauerreden. «Ich war sozusagen die Totenfrau im Kreis», sagte die Klägerin. Die Künstlersozialkasse verweigerte ihr indes die Mitgliedschaft und argumentierte, die Tätigkeit der Trauerrednerin sei mit der eines Pfarrers zu vergleichen. Das oberste Sozialgericht gab indes der Klägerin Recht. (nz)