Wer telefonisch, mündlich oder schriftlich seine Zustimmung zum Vertragsabschluss gegeben hat, habe einen wirksamen Vertrag geschlossen, betonen die Verbraucherschützer. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass unaufgeforderte Anrufe zu Werbezwecken bei Privatpersonen unzulässig seien. Der Vertrag solle unbedingt per Einschreiben mit Rückschein innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen storniert, eine Einzugsermächtigung zurückgezogen und Warensendungen durch EuMedien verweigert werden. Abgebuchte Beträge sollten Betroffene durch die Bank zurückbuchen lassen, rät die Verbraucherzentrale. Wer Warenproben versehentlich angenommen habe, müsse dieser aufgrund des Widerrufs aber nicht zurücksenden. (nz)