netzeitung.deBei Krankenkassen zählt nicht nur der Beitrag

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Versichertenkarten (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Nicht am Beitragssatz allein sollten Versicherte ihre Krankenkasse messen. Auch der Service und die Leistungen sollten berücksichtigt werden.

Verbraucherschützer raten, trotz der angekündigten Beitragssatzerhöhungen einiger Krankenkassen nicht voreilig zu kündigen. «Man sollte die Kasse nicht wechseln wie die Garderobe», sagte Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. Statt nur auf die Höhe der Beiträge zu achten, sollte auch die Leistung der jeweiligen Krankenkasse berücksichtigt werden.

So ließen sich durch einen Kassenwechsel zwar in manchen Fällen einige hundert Euro sparen, rechnet der Gesundheitsexperte vor. «Die billigen [Krankenkassen] haben in solchen Fällen aber in der Regel großen Zulauf. Darunter leide der Service», betont Kranich. Wer langjähriges Mitglieder seiner Krankenkasse ist, könne außerdem oftmals besondere Leistungen in Anspruch nehmen. In Ermessensfällen würden für treue Mitglieder Leistungen finanziert, auf die sie keinen Anspruch hätten.

Einige Kassen wollen Beiträge erhöhen
Hintergrund sind die von einigen Betriebs- und Allgemeinen Ortskrankenkassen angekündigten Erhöhungen der Beiträge. In diesem Fall genießen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Ohnehin kann Versicherte, die 18 Monate bei ihrer Krankenkasse Mitglieder sind, die Kasse jederzeit wechseln.

Eine Übergangsfrist von drei Monaten gilt in beiden Fällen. Wer also Ende Dezember kündigt, kann Anfang April in eine neue Versicherung eintreten. Der alten Krankenkasse ist die Mitgliedschaft bei der neuen Versicherung dann innerhalb von zwei Wochen zu belegen – anderenfalls wird die Kündigung nicht wirksam. (nz)