Bei Krankenkassen zählt nicht nur der Beitrag
So ließen sich durch einen Kassenwechsel zwar in manchen Fällen einige hundert Euro sparen, rechnet der Gesundheitsexperte vor. «Die billigen [Krankenkassen] haben in solchen Fällen aber in der Regel großen Zulauf. Darunter leide der Service», betont Kranich. Wer langjähriges Mitglieder seiner Krankenkasse ist, könne außerdem oftmals besondere Leistungen in Anspruch nehmen. In Ermessensfällen würden für treue Mitglieder Leistungen finanziert, auf die sie keinen Anspruch hätten.
Eine Übergangsfrist von drei Monaten gilt in beiden Fällen. Wer also Ende Dezember kündigt, kann Anfang April in eine neue Versicherung eintreten. Der alten Krankenkasse ist die Mitgliedschaft bei der neuen Versicherung dann innerhalb von zwei Wochen zu belegen anderenfalls wird die Kündigung nicht wirksam. (nz)

