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Schwarze Liste kommt im Frühjahr

05. Dez 2005 13:03, ergänzt 16:46
Jacques Barrot
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Die EU will unsichere Fluggesellschaften künftig auf einer Liste öffentlich machen. Erteilt ein Land ein Flugverbot für eine Airline soll es automatisch für die gesamte EU gelten.

Wer in Europa ein Flugzeug nutzt, kann sich künftig vor dem Buchen über unsichere Airlines informieren. Die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten beschlossen am Montag in Brüssel die Veröffentlichung einer Schwarzen Liste der als unsicher eingestuften Fluggesellschaften. Der Beschluss werde «mehr Sicherheit für die europäischen Flugpassagiere bringen», sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot. Eine erste Aufstellung unsicherer Airlines will die Kommission im kommenden Frühjahr vorlegen.

Die Entscheidung sei wichtig für den Verbraucherschutz, betonte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Die Schwarze Liste werde nach EU-weit einheitlichen Kriterien «für den Kunden eine Transparenz herstellen». Die Liste soll dafür sorgen, dass verdächtige Unternehmen nach einheitlichen Regeln mit Flugverboten belegt werden.

Einzelnes Verbot gilt EU-weit

Mehr in der Netzeitung:
Bislang haben Frankreich, Belgien und Großbritannien in eigener Regie Schwarze Listen zusammengestellt. In den Nachbarländern konnten diese Fluggesellschaften aber trotzdem starten und landen. Mit der Schwarzen Liste soll ein Flugverbot in einem EU-Staat oder der Schweiz automatisch auf alle anderen Mitgliedsländer ausgeweitet werden.

«Mit Hilfe der nun eingeführten Listen schaffen wir einen einheitlichen Sicherheitsstandard in Europa», sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Uwe Beckmeyer. Gleichwohl bleibe es jedem Land auch künftig überlassen, bei akuter Gefahr kurzfristig Flugverbote zu verhängen. «Damit chaffen wir eine doppelte Sicherung gegen unzuverlässige Fluggesellschaften», betonte er.

Passagiere sollen Airline kennen

Hintergrund:
Künftig müssen Fluggäste auch informiert werden, wenn der Reiseveranstalter eine andere Fluggesellschaft als zuvor geplant einsetzt. Die Passagiere sollen es spätestens bei der Abfertigung am Flughafen erfahren. Das gilt auch für Anschlussflüge außerhalb der EU. Wenn eine Gesellschaft nach der Buchung in die Liste aufgenommen wird und der Flug deshalb annulliert wurde, hat der Passagier auf Antrag ein Recht auf Kostenerstattung oder Umbuchung. (nz)
 
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