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Seehofer setzt «Verbraucherrechte aufs Spiel»

02. Dez 2005 12:53
Verdorbene Wurstwaren
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Foodwatch-Chef Bode übt scharfe Kritik an Seehofers Plänen gegen den Handel mit Gammelfleisch. Die Industrie sei ihm wichtiger als die körperliche Unversehrtheit der Verbraucher, kritisierte er in der Netzeitung.

Von Markus Scheffler

Verbraucherschützer halten den vom Ressortminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung des Handels mit Gammelfleisch für unzureichend. «Was Seehofer da vorgelegt hat, ist enttäuschend, weil es nicht zum Kern des Problems vordringt», sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode im Gespräch mit der Netzeitung. Darüber hinaus sei der Zehn-Punkte-Plan «viel zu allgemein und unverbindlich formuliert».

Seehofer opfere im Namen der Lebensmittelindustrie die Interessen der Verbraucher, kritisierte Bode. «Ein Grund dafür, dass Horst Seehofer offensichtlich das Geschäftsinteresse von Firmen höher bewertet als das Grundrecht der Verbraucher auf körperliche Unversehrtheit, liegt auch darin, dass sein Ministerium im gegenwärtigen Zuschnitt ein Konstruktionsfehler ist. Der Minister soll gleichzeitig Verbraucher und Bauern und damit die Industrie vertreten. Das geht aber nicht, weil diese Interessen nicht deckungsgleich sind.»

Sinnlose Vorschläge

Mehr in der Netzeitung:
Der neue Verbraucherminister hatte jüngst einen mit den zuständigen Länderministern verabredeten Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, der insbesondere die Schaffung von speziellen Ermittlungsbehörden für die Lebensmittelüberwachung bei den Staatsanwaltschaften, härtere Strafen im Falle eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Meldepflichten für jene Unternehmen vorsieht, denen verdorbenes Fleisch angeboten wird.

Bode sieht darin indes keine geeigneten Instrumente, um den Handel mit Gammelfleisch zu verhindern. «Wozu sollen denn die Ermittlungsbehörden verstärkt werden?» fragte der Verbraucherschützer. «Wir haben doch schon Staatsanwaltschaften! Was haben die denn bisher gemacht?» Auch die vorgesehenen Eigenkontrollen sind Bode zufolge nutzlos. «Wer mit Schlachtabfällen und verdorbener Ware Geschäfte macht, kann daran doch nicht durch Selbstkontrollen gehindert werden!»

Schlachtabfälle verschwinden

Thilo Bode
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Bode warf Seehofer überdies vor, die Vorschläge des Ministers operierten insgesamt an einem Lebensmittelgesetz, das Verstöße nicht verhindere und nicht ausreichend bestrafe. «Das geltende System begünstigt flächendeckenden Missbrauch und Betrug. Seehofer will ein offensichtlich nicht funktionierendes System durch zusätzliche bürokratische Verordnungen funktionsfähig machen.»

Allein die geplante Dokumentationspflicht für nicht verzehrfähige Schlachtabfälle erachtet Bode für sinnvoll. Bisher würden diese Abfälle völlig unkontrolliert frei gehandelt. «2003 beispielsweise ist von zwei Millionen Tonnen der Verbleib von 100.000 Tonnen dieses Materials ungeklärt», rechnete Bode vor. Eine Dokumentationspflicht könne hingegen einen Beitrag dazu leisten, dass derartige Abfälle nicht in der Lebensmittelproduktion wieder auftauchen.

Risikoorientierte Kontrollen

Horst Seehofer
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Um den Handel mit Gammelfleisch zu bekämpfen, seien effektive und flächendeckende Kontrollen nötig, sagte Bode. Die Kontrollen sollten außerdem da konzentriert werden, wo das Risiko des Missbrauchs am höchsten ist. Überdies müsse die Zuständigkeit für die Lebensmittelkontrolle beim Bund liegen. «Um das zu koordinieren und auch um die notwendige Unabhängigkeit herzustellen, muss die Verantwortung für diese Kontrollen unter Bundeshoheit gestellt werden», verlangte der Verbraucherschützer.

Verbraucherrechte sollten gestärkt werden, indem den Konsumenten Informations- und Klagerechte zugestanden werden, forderte Bode. «Das wichtigste ist das Recht der Verbraucher auf Informationen über Firmen, die mit verdorbener Ware handeln.» Es würde eine starke präventive Wirkung haben, argumentierte der Foodwatch-Chef. «Es ist ein Rückschlag, dass Seehofer sich nicht eindeutig auf die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes festgelegt hat.» Ein Verbraucherinformationsgesetz wurde zwar schon in der vergangenen Legislaturperiode von Rot-Grün vorgelegt, es scheiterte indes am Widerstand der unionsgeführten Länder.

Recht auf Schadenersatz

Interview:
Bode forderte zudem ein gesetzlich geregeltes Recht auf Schadenersatz. «Im Umweltrecht ist beispielsweise festgelegt, dass der Bürger eine Kommune verklagen kann, wenn die Feinstaubbelastung zu hoch ist. Im Verbraucherrecht brauchen wir auch so etwas», sagte Bode. Dazu müsse die Beweislast allerdings umgekehrt werden: «Dass heute der Verbraucher im Nachhinein beweisen muss, ob kontaminierte Nahrungsmittel gesundheitsschädlich waren, ist ein Unding», beklagte Bode. Der Hersteller solle stattdessen belegen müssen, dass seine Ware nicht gesundheitsschädlich war.

Außerdem verlangte Bode ein Verbandsklagerecht. «Verbände müssen Behörden auf ordnungsgemäße Durchführung ihrer Kontrollaufgaben verklagen können.» Im Umweltrecht sei das bereits erfolgreich verankert.

Strafmaß am Umsatz bemessen

Hintergrund:
Schließlich müsse das Strafrecht bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht so umgestaltet werden, dass Firmen und nicht Einzelpersonen auf Zahlung einer Geldstrafe verklagt werden können. «Das Strafmaß sollte sich dabei am Umsatz der betroffenen Firmen orientieren.»
 
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