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Verbraucherschützer kritisieren Avanio

02. Nov 2005 15:39
Telefonrechnung.
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Viele Internetnutzer klagen über eine Mitgliedschaft wider Willen beim Anbieter Avanio. Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich zu wehren.

In zahlreichen Foren häufen sich die Beschwerden über die Firma Avanio. Die User werfen dem Internetanbieter vor, Kosten für eine Mitgliedschaft zu berechnen, die sie gar nicht wollten.

Der Hintergrund: Seit einiger Zeit finden viele Internetnutzer auf ihrer monatlichen Telefonrechnung einen Betrag von 4,50 Euro netto für eine Mitgliedschaft, der von der Firma Avanio geltend gemacht wird. Doch den Foren zufolge sind sich die Betroffenen sicher, kein Angebot mit monatlicher Grundgebühr angenommen zu haben, um ins Internet zu gelangen.

Dabei handelt es sich um Computerbesitzer, die sich analog über preisgünstige Internet-by-Call-Angebote ins Netz einwählen – zum Beispiel über den Smartsurfer von Web.de . Dieses Programm listet eine Vielzahl von Anbietern auf und nennt dabei beispielsweise die Minutenpreise und Einwahlgebühren.

Tarif umgestellt

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Unter den preisgünstigen Anbietern war auch ein Tarif der Dresdner Firma Avanio mit 0,55 Cent die Minute, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Doch im August wurde der Tarif auf eine monatliche Grundgebühr von 5,22 Euro umgestellt - offensichtlich, ohne das Unternehmen Web.de zu informieren, hieß es weiter. So seien viele Nutzer des Smartsurfers in die Falle getappt. Denn mit der ersten Einwahl seien sie als «Community-Mitglied» registriert worden.

«Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der Avanio.net Community wurden, sollten sich dagegen wehren», empfiehlt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn in all diesen Fällen dürfte es der Firma schwer fallen, die wirksame Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbeziehungen beim Zustandekommen der Clubmitgliedschaft über den Smartsurfer zu beweisen.

Wer sicher sei, weder wissentlich noch willentlich einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr abgeschlossen zu haben, sollte die Telefonrechnung um den streitigen Betrag kürzen, raten die Verbraucherschützer. Außerdem müsse sowohl Avanio als auch der Rechnungssteller - meistens die Deutsche Telekom - mit einer entsprechenden Begründung informiert werden, auch wenn die Telekom mit dem umstrittenen Anbieter gar nichts zu tun hat.

Vorwürfe zurückgewiesen

Avanio bestreitet, Internetnutzer bewusst in die Irre geführt zu haben. Das Sat1-Magazin «Planetopia» zitierte eine Mail von Avanio: «Bereits am 29.06.2005 änderten wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Internetseite», so der Internetanbieter. «Wir informierten bereits Anfang April jeden Kunden auf unserer Internetseite darüber, dass er sich mit einer Einwahl für den MyAvanio.NET Club registriert.»

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Düsseldorf reicht aber eine einfache Einwahl als Bestätigung nicht aus, um automatisch Mitglied in einem Club zu werden. Bei Internet-by -Call könne keine Vertragsbindung verlangt werden.

In einer Pressemitteilung vom 1. August der Firma hieß es übrigens: «Mit unseren innovativen Avanio.net Tarifen möchten wir ein neues Zeitalter bei Internettarifen einläuten! Avanio ist einfach, fair und günstig. Auf teure Zeitfenster, versteckte und teure Einwahlgebühren verzichten wir bewusst (...) Und unsere Tarife ändern sich nicht alle drei Tage!» (nz)

 
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