Verbraucherschützer kritisieren Avanio
Der Hintergrund: Seit einiger Zeit finden viele Internetnutzer auf ihrer monatlichen Telefonrechnung einen Betrag von 4,50 Euro netto für eine Mitgliedschaft, der von der Firma Avanio geltend gemacht wird. Doch den Foren zufolge sind sich die Betroffenen sicher, kein Angebot mit monatlicher Grundgebühr angenommen zu haben, um ins Internet zu gelangen.
Dabei handelt es sich um Computerbesitzer, die sich analog über preisgünstige Internet-by-Call-Angebote ins Netz einwählen zum Beispiel über den Smartsurfer von Web.de
«Verbraucher, die auf diese Art über den Smartsurfer unfreiwillig Mitglied der Avanio.net Community wurden, sollten sich dagegen wehren», empfiehlt Evelin Voß von der Verbraucherzentrale Sachsen. Denn in all diesen Fällen dürfte es der Firma schwer fallen, die wirksame Einbeziehung ihrer Allgemeinen Geschäftsbeziehungen beim Zustandekommen der Clubmitgliedschaft über den Smartsurfer zu beweisen.
Wer sicher sei, weder wissentlich noch willentlich einen Tarif mit monatlicher Grundgebühr abgeschlossen zu haben, sollte die Telefonrechnung um den streitigen Betrag kürzen, raten die Verbraucherschützer. Außerdem müsse sowohl Avanio als auch der Rechnungssteller - meistens die Deutsche Telekom
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Düsseldorf reicht aber eine einfache Einwahl als Bestätigung nicht aus, um automatisch Mitglied in einem Club zu werden. Bei Internet-by -Call könne keine Vertragsbindung verlangt werden.
In einer Pressemitteilung vom 1. August der Firma hieß es übrigens: «Mit unseren innovativen Avanio.net Tarifen möchten wir ein neues Zeitalter bei Internettarifen einläuten! Avanio ist einfach, fair und günstig. Auf teure Zeitfenster, versteckte und teure Einwahlgebühren verzichten wir bewusst (...) Und unsere Tarife ändern sich nicht alle drei Tage!» (nz)

