Bahn gibt Millionen für Gutscheine aus
30. Sep 2005 17:29
 |  Hinweis auf verspätete Züge | Foto: dpa |
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Seit einem Jahr haben Bahnreisende im Fernverkehr einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei größeren Verspätungen. Die Bahn ist mit der derzeitigen Regelung zufrieden - Fahrgastvertreter ganz und gar nicht.
Ein Jahr nach der Einführung neuer Entschädigungsregeln für Kunden zieht die Deutsche Bahn eine positive Bilanz. Die Handhabung der Entschädigungsregeln habe sich eingespielt, sagte ein Unternehmenssprecher am Freitag in Berlin.Täglich würden rund 700 Gutscheinkarten an Kunden ausgegeben, deren Fernzüge mehr als eine Stunde Verspätung eingefahren haben. Dadurch erhalten die Betroffenen 20 Prozent des bezahlten Fahrpreises zurück.
Kein Anspruch im Nahverkehr
Die Erstattung ist Bestandteil der so genannten Kundencharta, die die Bahn am 1. Oktober 2004 in Kraft gesetzt hat. Seitdem haben fernreisende Bahnfahrer einen einklagbaren Anspruch auf Entschädigung. Zuvor zahlte das Staatsunternehmen nur aus Kulanz.Verbrauchervertreter und Politiker forderten am Freitag hingegen eine gesetzliche Regelung. Die Kundencharta reiche «bei weitem nicht aus», kritisierte Michael Gehrmann, Vorsitzender des Verkehrsclub Deutschland (VCD).
«Erster zaghafter Schritt»
Auf Kulanz hätten Fahrgäste schon früher Gutscheine bekommen, wenn ein ICE oder Intercity nur eine halbe Stunde hatte. Zudem gelte die Entschädigung weiterhin nicht im Nahverkehr, den mit 3,1 Millionen deutlich mehr Menschen nutzten. In mehr als 1300 Fernzügen befördert die Bahn am Tag rund 320.000 Kunden.Als «ersten zaghaften Schritt» bezeichnete Karl-Peter Naumann, Vorsitzender des Fahrgastverbands Pro Bahn die Charta. Mit 20 Prozent liege die Erstattung im internationalen Vergleich «eher an der unteren Grenze».
FDP: Kunden sind «rechtlose Bittsteller»
Darüber hinaus hätten nutze Reisende in den Zügen privater Konkurrenten wie Connex nichts davon, wenn sich die Bahn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selbst auf einen Kundenanspruch verpflichtet habe. Die Politik müsse eine Gesetzesänderung liefern, die alle Anbieter betrifft.Die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion hält die Regelung ebenfalls für nicht ausreichend. Die Kundencharta habe «den Status der Bahnkunden als weitgehend rechtlose Bittsteller lediglich zementiert», sagte sie.
Verordnung von 1938 gilt
Die Bahn müsse sich dem Wettbewerb stellen und sich den gleichen Haftungsregelungen unterwerfen wie andere Unternehmen. Deshalb müssten die Gewährleistungspflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden, forderte Kopp.Nach wie vor gilt in Deutschland eine Eisenbahn-Verkehrsordnung, die auf das 1938 zurückgeht. Bei «Verspätung und Ausfall eines Zuges» besteht demnach kein allgemeiner Entschädigungsanspruch.
Bahn weist Vorwürfe zurück
Bahn-Sprecher Achim Stauß wies die Vorwürfe der FDP-Politikerin als «abwegig» zurück. Bahnkunden seien nicht rechtlos. Vielmehr habe das Unternehmen vor einem Jahr freiwillig erstmals einklagbare Rechte für die Kunden verankert. Im Übrigen stehe das Unternehmen bereits mitten im Wettbewerb. Den Forderungen nach gesetzlichen Änderungen erteilte der Sprecher eine Absage. «Gerade angesichts des scharfen Wettbewerbs mit Billigfliegern und Pkw ist es wichtig, dass der Schienenverkehr nicht durch überzogene Regelungen und Bürokratie geschwächt wird.»
Fernverkehr zu 85 Prozent pünktlich
Einig sind die Kritiker mit Bahn darüber, dass es auf einem 34.000 Kilometer langen Streckennetz immer zu Störungen kommen kann. Im vergangenen Jahr hatte der Konzern die Pünktlichkeit seiner Züge nach eigenen Angaben verbessern können.Im gesamten Personenverkehr von der S-Bahn über den Regionalzug bis zum ICE seien 93 Prozent der Züge pünktlich oder höchstens fünf Minuten verspätet. Im Fernverkehr habe sich die Quote auf 85 Prozent verbessert.
Zusätzlicher Ansporn
Bahn-Chef Hartmut Mehdorn sieht die Zahlungen an verspätete Fahrgäste als zusätzlichen Ansporn. Jährlich müsse für die Entschädigungen ein Millionenbetrag im Etat reserviert werden. «Aber je pünklicher wir sind, desto weniger», so Mehdorn. (nz)