Von Berti Kolbow Wer seinen Urlaub im Hotel verbringen will, möchte manchmal vorher wissen, ob die Katalogbeschreibung auch der Wirklichkeit entspricht. Hilfreich können Lob oder Tadel früherer Gästen sein, die Kommentare auf Bewertungsportalen im Internet hinterlassen. Doch solche Online-Kritiken sind mit Vorsicht zu genießen. «Hotelkritiken können eine gute Möglichkeit sein, sich zu informieren, wenn man sich vor der Buchung unsicher ist. Aber man muss in Betracht ziehen, dass unangenehme Erlebnisse hochgespielt oder positive Bewertungen fingiert sein können», warnt Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Fingierte Kommentare
Zudem scheint es leicht, mit fingierten Kommentaren Häuser in unverdientem Glanz darzustellen. Die Schweizer Verbraucherzeitschrift «K-Tipp» aus Zürich hat neun deutschsprachige Bewertungsportale getestet. Acht Seiten erkannten eine aus einem Werbeprospekt abgeschriebene Hotelbewertung von Redakteur Gery Schwager nicht. Bewertungsbetrug kommt vor
Bei manchen professionellen Betreibern scheint die Distanz zum Hotelgewerbe fragwürdig. Obwohl alle Werbung von Hoteliers untersagen und sich zum Teil als «unabhängig» bezeichnen, ermöglichen einige größere Portale Online-Buchungen für Hotels. «Dass Geschäftsbeziehungen bestehen, ist nicht geheim», sagt Schwager. Bewertungsbetrug ist keine Seltenheit, wie die Bilanz des Portals hotelkritiken.de zeigt. Aus rund 2000 abgegebenen Kommentaren seit dem Start im Jahr 2003 hat Betreiber Donovan Dunker 60 bis 70 verkappte Werbebeiträge herausgefischt. Auf Kommentare achten
Doch wie können Leser sich eine objektive Meinung bilden, ohne manipulierten Äußerungen auf den Leim zu gehen? Zunächst mit gesundem Menschenverstand. «Beschreibungen, die wie aus dem Katalog klingen, fallen einfach auf», sagt Dunker. Vorsicht sei auch geboten, wenn einer Reihe kritischer Urteile plötzlich Bewertungen folgen, die für eine Unterkunft geradezu schwärmen, so Verbraucherschützerin Gahmig. Auch auf die Art der Bewertung sollte Wert gelegt werden. «Noten oder Sterne haben nur eine begrenzte Aussagekraft. Kommentare sind hilfreicher. Je präziser, desto besser», erklärt Schwager. Internet-Kritiken basieren auf persönlichen Eindrücken. Unter «eintönigem Essen» stellt sich jeder etwas anderes vor. Rechtliche Handhabe gegen Veranstalter stellen negative Bewertungen nicht da, erläutert Gahmig. Sie berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung, hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az.: 508 C 3678/04). Die Reisekonzerne verstehen Online-Urlaubsberichte als Möglichkeit der Qualitätskontrolle. «Wir nehmen solche Äußerungen grundsätzlich ernst», erklärt etwa TUI-Sprecher Robin Zimmermann in Hannover. Noch sei kein Hotel wegen schlechter Kritiken aus dem Katalog geflogen. Doch im Fall von «überproportional vielen Beschwerden handeln wir.» (dpa)
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