Hotelkritiken im Internet sind mit Vorsicht zu genießen
18.05.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Wer seinen Urlaub im Hotel verbringen will, möchte manchmal vorher wissen, ob die Katalogbeschreibung auch der Wirklichkeit entspricht. Hilfreich können Lob oder Tadel früherer Gästen sein, die Kommentare auf Bewertungsportalen im Internet hinterlassen. Doch solche Online-Kritiken sind mit Vorsicht zu genießen.
«Hotelkritiken können eine gute Möglichkeit sein, sich zu informieren, wenn man sich vor der Buchung unsicher ist. Aber man muss in Betracht ziehen, dass unangenehme Erlebnisse hochgespielt oder positive Bewertungen fingiert sein können», warnt Carmen Gahmig, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.
Zudem scheint es leicht, mit fingierten Kommentaren Häuser in unverdientem Glanz darzustellen. Die Schweizer Verbraucherzeitschrift «K-Tipp» aus Zürich hat neun deutschsprachige Bewertungsportale getestet. Acht Seiten erkannten eine aus einem Werbeprospekt abgeschriebene Hotelbewertung von Redakteur Gery Schwager nicht.
Bewertungsbetrug ist keine Seltenheit, wie die Bilanz des Portals hotelkritiken.de zeigt. Aus rund 2000 abgegebenen Kommentaren seit dem Start im Jahr 2003 hat Betreiber Donovan Dunker 60 bis 70 verkappte Werbebeiträge herausgefischt.
Auch auf die Art der Bewertung sollte Wert gelegt werden. «Noten oder Sterne haben nur eine begrenzte Aussagekraft. Kommentare sind hilfreicher. Je präziser, desto besser», erklärt Schwager.
Internet-Kritiken basieren auf persönlichen Eindrücken. Unter «eintönigem Essen» stellt sich jeder etwas anderes vor. Rechtliche Handhabe gegen Veranstalter stellen negative Bewertungen nicht da, erläutert Gahmig. Sie berechtigen nicht zur kostenlosen Stornierung, hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az.: 508 C 3678/04).
Die Reisekonzerne verstehen Online-Urlaubsberichte als Möglichkeit der Qualitätskontrolle. «Wir nehmen solche Äußerungen grundsätzlich ernst», erklärt etwa TUI-Sprecher Robin Zimmermann in Hannover. Noch sei kein Hotel wegen schlechter Kritiken aus dem Katalog geflogen. Doch im Fall von «überproportional vielen Beschwerden handeln wir.» (dpa)

