netzeitung.deVier-Sterne-Hotel muss was zu bieten haben

 Herausgeber: netzeitung.de

Hält der Reiseveranstalter nicht, was er verspricht, darf der Kunde den Preis mindern. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Hält der Reiseveranstalter nicht, was er verspricht, darf der Kunde den Preis mindern.
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Verspricht ein Reiseveranstalter 4-Sterne-Standard, muss er auch eine entsprechende Qualität bieten. Ist das Hotel schmutzig oder von bescheidener Qualität, darf der Reisepreis gemindert werden.

Reiseveranstalter müssen sich an ihr eigenes «Sterne-System» halten. Anderenfalls können Urlauber den Reisepreis mindern. Dabei ist es gleichgültig, ob im Katalog Sterne, Punkte oder Seesterne verwendet werden, urteilte das Oberlandesgericht Celle. (AZ: 11 U 170/03) Der jeweils klassifizierte Standard muss eingehalten werden.

Ein Hotel, das also vier Sterne oder Punkte erhalten hat, darf keine Zimmer mit verschmutzten Möbeln haben. Das Wasser im Pool muss sauber sein, und die Gäste haben Anspruch auf ein Menü, das gehobenem Standard entspricht. Entspricht die gebuchte Hotelanlage dem in keiner Weise, haben die Urlauber Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Weichen die Angaben erheblich von der Realität ab, können die Urlauber sogar den Reisevertrag am Ferienort kündigen und vorzeitig die Heimreise antreten.

Essen ekelhaft
In dem verhandelten Fall hatten die Kläger einen All-Inclusive-Urlaub in einem Ferienclub auf Kreta gebucht. Weil die Unterkunft in keiner Weise den Standard eines Vier-Sterne-Hotels aufwies und vom Veranstalter keine Ersatzunterkunft organisiert wurde, traten die Urlauber nach drei Tagen entnervt die Heimreise an und verlangten ihr Geld zurück.

Später machten sie vor Gericht glaubhaft, dass der Swimmingpool, die Möbel auf den Zimmern und die Fitness-Geräte verschmutzt gewesen seien. Verkochte Speisen bei bescheidener Küchenauswahl überzeugten die Richter davon, dass auch die Verpflegung als mangelhaft zu bewerten war. Den Umgang des Personals mit der Tischhygiene erkannten sie als Ekel erregend an.

Urlauber darf Reise abbrechen
Das OLG ging über die Entscheidung des Landgerichts, das den Klägern nur eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zuerkannt hatte, daher ausdrücklich hinaus. Wer Urlaub in einem Vier-Sterne-Hotel macht, kann auch erwarten, dass die Hotelanlage einen entsprechenden Standard aufweist, entschied das Gericht. (nz)