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Passagiere sollen ihre Airline kennen lernen

15. Apr 2005 15:15, ergänzt 16:14
Pauschaltouristen besteigen Flugzeug
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Künftig muss auch ein Pauschalurlauber erfahren können, welche Fluggesellschaft ihn ans Ziel bringt. Mit einer Schwarzen Liste sollen die Airlines zu mehr Qualität gezwungen werden, sagte Europapolitiker Stockmann der Netzeitung.

Künftig kann auch ein Fluggast, der ein Flugzeug im Rahmen einer Pauschalreise nutzt, den Namen der Fluggesellschaft erfragen. «Auf Anfrage muss dem Passagier künftig der Name der Airline genannt werden», sagte der SPD-Verkehrsexperte im Europaparlament, Ulrich Stockmann, am Freitag der Netzeitung. Eine entsprechende EU-Verordnung werden die Verkehrsminister der Gemeinschaft auf ihrem Treffen am 21. April absegnen. «Der Name muss auch bei Code-Sharing-Abkommen auf dem Ticket genannt werden», ergänzte Stockmann.

Neben den Bemühungen der EU um die Stärkung der Verbraucherrechte ist ein Flugzeugabsturz im Jahr 2004 Hintergrund der Verordnung: Bei dem Unglück in der Nähe des ägyptischen Urlaubsorts Scharm-El-Scheik waren 148 Menschen ums Leben gekommen, die meisten davon Touristen aus Europa. Viele von ihnen wussten offenbar nicht, dass sie mit Flash Airlines fliegen würden – eine Gesellschaft, die in der Schweiz wegen Sicherheitsmängeln schon nicht mehr landen durfte.

Schwarze Liste für schlechte Airlines

Hintergrund:
Die EU-Verordnung sieht laut Stockmann daher auch vor, dass alle 25 Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft künftig Schwarze Listen von Airlines erstellen müssen, die wegen mangelhafter Wartung oder anderer technischer Probleme aufgefallen sind. «Die Liste muss auch ausgetauscht werden», erläuterte Stockmann. «Über kurz oder lang wird es damit eine europaweite Liste geben.» Damit werde der Druck auf die Unternehmen erhöht, Sicherheitsrichtlinien einzuhalten.

Der EU-Ministerrat wird voraussichtlich auch die Rechte von Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, also behinderter oder älterer Menschen, stärken. Hier sieht die neue EU-Verordnung vor, dass Airlines solchen Passagieren die Buchung eines Fluges nicht länger verweigern dürfgen. Insbesondere die Billig-Gesellschaft Ryanair war wegen solcher Praktiken in die Kritik geraten.

Mehr Rechte für Ältere und Behinderte

Darüber hinaus wird mit der Verordnung sicher gestellt, dass Passagieren mit eingeschränkter Mobilität auf Flughäfen und in den Maschinen nötige Hilfe kostenlos in Anspruch nehmen könnten. Für Beschwerden werde ein unabhängige Einrichtung geschaffen. Die Mitgliedsstaaten müssen laut Stockmann Sanktionen für Gesellschaften einführen, die sich nicht an die Verordnung halten.

Jedes Jahr reisen europaweit etwa sieben Millionen Passagiere mit dem Flugzeug, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Insgesamt profitieren etwa 45 Millionen Menschen in der EU von den neuen Rechten. Das ist etwa ein Zehntel der Bevölkerung.

 
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