Gericht untersagt Telekom Werbeanrufe
Hintergrund des Rechtsstreits sind umstrittene Werbepraktiken der Telekom: Mitarbeiter von Callcentern hatten nach Angaben des Justizsprechers Verbraucher angerufen, die bereits über einen Telefonanschluss der Telekom verfügen und versucht, sie für ein kostspieligeres Tarifpaket zu gewinnen. Das habe das Gericht als unzulässige Telefonwerbung gewertet und untersagt, sagte der Justizsprecher. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Unverlangte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UwG) ausdrücklich verboten. Verstöße gegen das Verbot können der Verbraucherzentrale zufolge jedoch nur in einem umständlichen Verfahren verfolgt werden. Auch fehlten spürbare Sanktionen bei Verstößen. Daher setzten viele Firmen gezielt auf Telefonwerbung, um neue Kunden zu gewinnen. (nz)

