netzeitung.deGericht untersagt Telekom Werbeanrufe

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Mitarbeiter im Call-Center (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Mitarbeiter im Call-Center
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Deutsche Telekom darf ihre Kunden nicht ohne Einverständnis mit Werbeanrufen belästigen. Ein Gericht wertete das als unzulässige Telefonwerbung.

Die Deutsche Telekom
hat im Rechtsstreit um Werbeanrufe auch in zweiter Instanz verloren. Das Oberlandesgericht Köln untersagte dem Konzern, seine Kunden ohne deren ausdrückliches Einverständnis zu Werbezwecken anzurufen, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte.

Hintergrund des Rechtsstreits sind umstrittene Werbepraktiken der Telekom: Mitarbeiter von Callcentern hatten nach Angaben des Justizsprechers Verbraucher angerufen, die bereits über einen Telefonanschluss der Telekom verfügen und versucht, sie für ein kostspieligeres Tarifpaket zu gewinnen. Das habe das Gericht als unzulässige Telefonwerbung gewertet und untersagt, sagte der Justizsprecher. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Privatssphäre beachten
Die Verbraucherschützer begrüßten das Urteil: «Verbraucher haben ein Recht, wenigstens zu Hause von unerwünschter Werbung verschont zu bleiben - das hat auch die Deutsche Telekom zu respektieren», sagte Verbandssprecher Carel Mohn laut Nachrichtenagentur AP. Bei den Verbraucherzentralen gehen nach eigenen Angaben Jahr für Jahr Tausende von Beschwerden wegen unerbetener Telefonwerbung ein.

Unverlangte Telefonwerbung ist nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UwG) ausdrücklich verboten. Verstöße gegen das Verbot können der Verbraucherzentrale zufolge jedoch nur in einem umständlichen Verfahren verfolgt werden. Auch fehlten spürbare Sanktionen bei Verstößen. Daher setzten viele Firmen gezielt auf Telefonwerbung, um neue Kunden zu gewinnen. (nz)