22. Feb 2005 17:35
Die Klage von Anlegern eines Risikofonds auf Schadenersatz ist gescheitert. Die Kläger wollten mangelnde Informationen geltend machen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anlegerklagen auf Schadenersatz gegen die deutsche Tochter der Züricher Privatbank Julius Bär abgewiesen. Der BGH bestätigte am Dienstag in Karlsruhe das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, wonach die Kapitalanlage AG im Prospekt für ihre Kreativ-Anlagefonds keine mangelhaften Angaben gemacht hatte. Damit wurde die Klage von Anlegern, die nach dem starken Kursverfall der Papiere einen Ausgleich für Verluste verlangt hatten, rechtskräftig abgewiesen. Sie sahen sich darüber getäuscht, dass der Fonds schwerpunktmäßig in Werte des «Neuen Marktes» investierte. Dem Urteil des BGH zufolge hatte die Julius-Bär-Tochter nicht ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass der Neue Markt den Schwerpunkt ihrer Anlagepolitik bildete.
Das Landgericht Frankfurt hatte das deutsche Tochterunternehmen des Züricher Bankhauses noch zu drei Millionen Euro Schadenersatz verurteilt. Diese Entscheidung wurde jedoch vom Oberlandesgericht Frankfurt im November 2003 korrigiert. Auf die Revision der Kläger bestätigte der Bankensenat des BGH jetzt das Urteil durch das Oberlandesgericht. Anlegeranwälte hatten den Prozess als Pilotverfahren für weiter anhängige Klagen bezeichnet. (nz)