BGH weist Klage von Anlegern ab
22.02.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Damit wurde die Klage von Anlegern, die nach dem starken Kursverfall der Papiere einen Ausgleich für Verluste verlangt hatten, rechtskräftig abgewiesen. Sie sahen sich darüber getäuscht, dass der Fonds schwerpunktmäßig in Werte des «Neuen Marktes» investierte. Dem Urteil des BGH zufolge hatte die Julius-Bär-Tochter nicht ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass der Neue Markt den Schwerpunkt ihrer Anlagepolitik bildete.
Auf die Revision der Kläger bestätigte der Bankensenat des BGH jetzt das Urteil durch das Oberlandesgericht. Anlegeranwälte hatten den Prozess als Pilotverfahren für weiter anhängige Klagen bezeichnet. (nz)

