netzeitung.deVermieter dürfen nicht alles in die Betriebskosten hineinrechnen

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Für Müllabfuhr und Sperrmüllkosten müssen Mieter aufkommen. (Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Lupe Für Müllabfuhr und Sperrmüllkosten müssen Mieter aufkommen.
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH

Kosten für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Sperrmüllentsorgung darf der Vermieter auf Mieter umlegen. Häufig finden sich in der Betriebskosten-Abrechnung aber auch Positionen, die der Vermieter tragen muss.

Zum Jahreswechsel bekommen viele Mieter ihre Betriebskostenabrechnung. Ein genauer Blick darauf kann sich lohnen. Viele Vermieter schummeln nämlich bei der Abrechnung und wälzen unerlaubt Kosten auf Mieter ab.

Abgerechnet werden dürfen laut Anlage 3 der 2. Berechnungsverordnung 17 Kostenarten: Öffentliche Lasten wie Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizungs-, Warmwasserkosten sowie der Betrieb der Heizungs- und Warmwasseranlagen, Fahrstuhlkosten, Müllabfuhr und Straßenreinigung, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Schornsteinfeger sowie Sach- und Haftpflichtversicherung, Lichtkosten, Kosten für Antenne, Hauswart und Waschkeller und sonstige Betriebskosten.

Zwölf Monate Prüfzeit
Welche Betriebskosten umgelegt werden, muss im Mietvertrag außerdem geregelt sein. Vor allem bei den sonstigen Betriebskosten verstecken Vermieter nicht selten Verwaltungskosten. Diese muss der Mieter in keinem Fall tragen.

Wer Fehler in der Abrechnung entdeckt, kann innerhalb von zwölf Monaten Einspruch einlegen – am besten schriftlich und per Einschreiben. Hat der Mieter innerhalb von vier Wochen nichts unternommen, wird eine eventuelle Nachzahlung erst einmal fällig. Hat er innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Abrechnung widersprochen, ist eine Nachzahlung erst fällig, wenn eine korrekte Abrechnung vorliegt. Der Vermieter muss Einsicht in die Akten gewähren oder auf Kosten des Mieters Kopien vorlegen.

Oft sind Betriebskostenabrechnungen für einen Laien kaum nachvollziehbar. Wer Hilfe bei der Prüfung benötigt, kann sich bei den örtlichen Mietervereinen Rat holen. (nz)