Ebay-Irrtum kann dennoch rechtsgültig sein
Der Mann schlug zu und erwarb den Autoanhänger. Doch der Anbieter weigerte sich, den Anhänger auszuliefern. Er gab an, er habe, als er das Angebot bei Ebay einstellte, das Feld für den Startpreis mit der «Sofort kaufen»-Option verwechselt. Mit dieser Argumentation hatte der Anbieter aber vor Gericht kein Glück: Das Amtsgericht Moers entschied, dass die Ebay-Auktion trotz des Irrtums gültig ist und der Verkäufer den Anhänger für einen Euro überlassen muss. (AZ: 532 C 109/03)
Nach Ansicht des Gerichts versäumte es der Verkäufer auch, den Kaufvertrag wirksam wegen Irrtums anzufechten. Zwar gab er an, sich vertan zu haben. Einen Beweis dafür sowie für eine unverzügliche Anfechtungserklärung habe er aber nicht erbringen können. Unerheblich ist dem Urteil zufolge, dass der Wert des Autos ein Euro klar übersteigt. (nz)

