netzeitung.deEbay-Irrtum kann dennoch rechtsgültig sein

 Herausgeber: netzeitung.de

Internet-Auktionshaus Ebay (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Internet-Auktionshaus Ebay
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Wer als Verkäufer bei Ebay aus Versehen die «Sofort kaufen»-Option mit dem Eingabefeld für einen Mindestpreis verwechselt, muss unter Umständen den Artikel weit unter Wert abgeben. Das Angebot ist verbindlich, entschied ein Gericht.

Da staunte ein Mann nicht schlecht: In der Internet-Auktionsbörse Ebay wurde ein Pkw-Anhänger für einen Euro angeboten, und zwar nicht als Mindestangebot für eine längere Auktion, sondern als Festpreis in der «Sofort kaufen»-Rubrik.

Der Mann schlug zu und erwarb den Autoanhänger. Doch der Anbieter weigerte sich, den Anhänger auszuliefern. Er gab an, er habe, als er das Angebot bei Ebay einstellte, das Feld für den Startpreis mit der «Sofort kaufen»-Option verwechselt. Mit dieser Argumentation hatte der Anbieter aber vor Gericht kein Glück: Das Amtsgericht Moers entschied, dass die Ebay-Auktion trotz des Irrtums gültig ist und der Verkäufer den Anhänger für einen Euro überlassen muss. (AZ: 532 C 109/03)

Verbindliches Angebot
Die Einstellung eines Artikels mit der Option «Sofort kaufen» stelle ein verbindliches Angebot dar, so die Richter. Hierauf sei der Käufer eingegangen, wodurch der Vertrag zustande gekommen sei. Diese Sichtweise ergebe sich auch aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay, aufgrund derer der Käufer davon ausgehen durfte, dass es sich nicht nur um ein unverbindliches Angebot handelt.

Nach Ansicht des Gerichts versäumte es der Verkäufer auch, den Kaufvertrag wirksam wegen Irrtums anzufechten. Zwar gab er an, sich vertan zu haben. Einen Beweis dafür sowie für eine unverzügliche Anfechtungserklärung habe er aber nicht erbringen können. Unerheblich ist dem Urteil zufolge, dass der Wert des Autos ein Euro klar übersteigt. (nz)