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Neue Alcopop-Mischungen in der Kritik

03. Aug 2004 16:33, ergänzt 16:35
Die geplante Umgehung der Alcopop-Steuer durch geänderte Rezepturen ist von Gesundheitsexperten kritisiert worden. Die Union sieht sich in ihrer Kritik bestätigt, dass die Steuer nicht zum Jugendschutz taugt.

Die Pläne von Getränkeherstellern, künftig Alcopops vermehrt auf Bier- und Weinbasis herzustellen, um die seit Sonntag geltende Alcopop-Sondersteuer zu umgehen, ist bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf massive Kritik gestoßen. Die Industrie zeige mit der Umstellung, dass sie auf eine jugendliche Zielgruppe setze, die nach dem Gesetz keine harten alkoholischen Getränke konsumieren dürfe, sagte die BZgA-Sprecherin Marita Völker-Albert am Dienstag in Köln der Agentur «epd».

Der Spirituosenhersteller Berentzen kündigte am Dienstag an, zukünftig Alcopops auf Weinbasis anzubieten. Seit 1. August existiert die Sondersteuer, die die süßen Mixgetränke auf Branntweinbasis um 80 bis 90 Cent pro Flasche verteuert und so Jugendliche vom Kauf abschrecken soll.

Union fühlt sich bestätigt

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Während branntweinhaltige Alcopops nur an Jugendliche ab 18 Jahre verkauft werden dürfen, gilt für Wein- und Biermixgetränke eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zudem sind Bier- und Weinmixgetränke von der Alcopop-Regelung ausgenommen. Das Gesundheitsministerium kündigte aber bereits an zu handeln, wenn sich herausstellen sollte, dass wegen der Sondersteuer viele Jugendliche auf andere Mixgetränke auswichen.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen plädierte unterdessen dafür, Alkohol - ganz gleich ob branntweinhaltig oder nicht - erst ab 18 Jahren abzugeben. Schuld am hohen Alkoholkonsum von 14- bis 16-jährigen Schülern habe die Alkoholwerbung, die sich immer häufiger ganz gezielt an Minderjährige richte, monierte der Geschäftsführer des Verbandes, Raphael Gassmann. Dass Jugendliche den Alkohol im Handel und der Gastronomie erhielten, sei «kein Versehen, sondern Strategie».

CDU und CSU, die im Bundesrat gegen die Alcopop-Steuer votiert hatten, sehen sich in ihrer Kritik bestätigt. Die Reaktion der Getränkeindustrie auf die Sonderbesteuerung sei zu erwarten gewesen, sagten die Verbraucherschutzbeauftragte der Unions-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen, und die Drogenbeauftragte der Fraktion, Gerlinde Kaupa, am Dienstag in Berlin. Die Unionsfraktion habe schon in der Debatte im Bundestag immer wieder auf die 1:1-Substitutierung der branntweinhaltigen Alcopops durch Bier- und Weinmixgetränke hingewiesen.

Stärkere Kontrollen gefordert

Alcopops sind vor allem bei Minderjährigen ein gefragtes Partygetränk – obwohl ihnen diese Getränke offiziell gar nicht verkauft werden dürfen. Deshalb forderten Heinen und Kaupa Kommunen und Ordnungsämter auf, «konsequent ihrer Pflicht» nachzukommen, «den Konsum und den Verkauf von alkoholischen Mischgetränken an unter 18-Jährige durch gezielte Testkäufe zu kontrollieren und gegebenen Falls mit dem Höchststrafmaß zu sanktionieren».

Zudem dürften bestehende Jugendschutzgesetze nicht bewusst zum Schaden der Jugendlichen und der Gesellschaft umgangen werden, verlangten die Unions-Abgeordneten. Der ernährungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, beklagte, dass es durch die Umstellung auf Wein- und Biermixgetränke noch weniger Jugendschutz gebe, das schon Jugendliche ab 16 Jahren sie kaufen dürften. Umfassende Aufklärung und Kontrollen könnten Jugendliche besser vor Gesundheitsgefahren schützen, so Goldmann. (nz)

 
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