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Verbraucherschützer lehnen Abschaffung
des Lastschrift-Verfahrens ab

13. Jul 2004 16:50
Verbraucherschützer wollen am Lastschriftverfahren aus Sicherheitsgründen festhalten.
Die Zahlung mit Bankkarte und Geheimnummer ist laut Verbraucherschützern unsicher und verursacht für den Verbraucher unnötige Kosten. Sie lehnen die von den Innenministern angeregte Abschaffung des Lastschriftschriftverfahrens ab.

Verbraucherschützer lehnen die von der Innenministerkonferenz angeregte Abschaffung der EC-Kartenzahlung mit Unterschrift ab. «Wenn die Politik mit der Abschaffung des EC-Lastschriftverfahrens Ernst macht, werden wir den Verbrauchern wieder die Barzahlung an der Kasse empfehlen», sagte Edda Müller, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), am Dienstag in Berlin.

Die Innenminister der Länder hatten den Banken und dem Einzelhandel in der vergangenen Woche empfohlen, das Lastschriftverfahren aus Sicherheitsgründen einzustellen und nur noch Barzahlung oder die Zahlung mit Karte und Geheimzahl (Pin) zu akzeptieren. Das Lastschriftverfahren sei allerdings das mit Abstand beliebteste, sagte die VZBV-Chefin.

Kunde übernimmt Haftung beim PIN-Verfahren

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Die Zahlung mit Unterschrift geschehe schnell, kostengünstig und vor allem sicher. «Während es keine einzige Beschwerde beim Lastschriftverfahren gibt, liegen allein der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mehr als 1000 Fälle zum Pin-Verfahren vor», betonte Müller. Würde das Pin-Verfahren ausgedehnt, erhöhe sich die Missbrauchsgefahr durch das Ausspähen der Geheinnummer. Anders als beim Pin-Verfahren lasse sich eine unberechtigte Lastschrift wieder rückgängig machen. Außerdem schlössen die Banken im Falle einer unbefugten Abbuchung eine Haftung per Standardformulierung aus.

Außerdem verursache das Pin-Verfahren unnötige Kosten für die technische Einrichtung. Die Banken stellten dem Handel zudem 0,3 Prozent des Umsatzes in Rechnung. Der Handel stelle diese Kosten dem Kunden in Rechnung und schlage sie auf die Preise auf. (nz)

 
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