Betrug mit EC-Karten soll eingedämmt werden
04. Jul 2004 11:08, ergänzt 13:54
 | Die Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift soll künftig nicht mehr erlaubt sein | Foto: ddp |
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Die Zahlung mit der EC-Karte soll künftig nur noch in Verbindung mit der Geheimzahl möglich sein. Das Verfahren sei sicherer und schütze vor Betrug mit gestohlenen Karten, argumentiert Nordrhein-Westfalens Innenminister Behrens.
Der Betrug mit gestohlenen EC-Karten soll offenbar erschwert werden. Der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) will den Einzelhandel und Banken dazu drängen, den Einkauf mit EC-Karten nur noch in Verbindung mit der Geheinzahl zu gestatten. Das berichtet das Magazin «Spiegel» am Wochenende vorab. Auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz wolle Behrens seine Kollegen zu einem entsprechenden Beschluss bewegen. Die Zahlung mit EC-Karte geschieht im Einzelhandel häufig per Unterschrift und Lastschriftverfahren. Das Bezahlen mit Scheckkarte in Verbindung mit Geheimzahl gilt jedoch als sicherer. Vielen Händlern sei dieses Verfahren allerdings wegen der fälligen Gebühren für die Online-Abfrage der Kontodeckung zu teuer.
Erfolgt die Zahlung online, müsse der Händler bei jeder Transaktion 0,3 Prozent der Summe als Gebühr an die Bank abführen, erklärte der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) am Wochenende. «Das ist viel Geld, wenn man bedenkt, wie schlecht es dem Handel derzeit geht», sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr der Nachrichtenagentur AP. Das Lastschriftverfahren sei hingegen kostenlos.
Handelsverband lehnt Verfahrensänderung ab
Zudem könne das Bezahlen mit Geheimzahl wegen überlasteter Leitungen manchmal bis zu einigen Minuten dauern, was zu längeren Wartezeiten an den Kassen führe, sagte Pellengahr. Einige Kunden lehnten das Zahlen mit der PIN-Nummer außerdem ab: «Manche scheuen sich, die Nummer im Geschäft einzugeben, andere kennen die auch gar nicht auswendig.»Pellengahr bezweifelte zudem, dass die Zahl der Betrugsfälle tatsächlich stark angestiegen ist. Oft müssten Händler einzelne Lastschriften rückabwickeln, weil das Konto des Kunden nicht gedeckt war. Wenn die Banken dann nicht freiwillig die Kundendaten übermittelten, stellten die Geschäfte bei der Polizei Strafanzeige gegen unbekannt, «einfach nur, um an die Kundendaten heranzukommen». Mit tatsächlichem Betrug habe dies nichts zu tun, betonte er.
Zentrale Rufnummer bei Kartenverlust
Den Angaben zufolge hat der Betrug mit gestohlenen EC-Karten stark zugenommen. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind allein in Nordrhein-Westfalen 2209 Delikte mit gestohlenen Scheckkarten registriert worden, berichtet der «Spiegel». Das seien 41 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Bundesweit seien durch Kartenbetrug von Januar bis Mai Schäden im Volumen von 19,2 Millionen Euro entstanden.Die Sperrung einer EC-Karte geschieht kostenlos über die Dienste der Karten ausgebenden Banken und Sparkassen. Sind diese nicht erreichbar, steht die Notrufnummer 0180 5-021021 rund um die Uhr für die Kartensperrung zur Verfügung. Dabei fallen nur die Telefonkosten an. Die Nummer ist auch aus dem Ausland mit der Vorwahl für Deutschland 0049 erreichbar. (nz)
| Notrufnummern der Banken und Sparkassen |
| Kartentyp | Notruf |
| EC-Karten, Bankkunden- und Sparkarten (keine Schecks) | 0049 (69) 740987 oder 0049 (1805) 021021 |
| Visa- und Mastercard | 0049 (69) 79331910 |
| American Express | 0049 (69) 97971000 |
| Diners Club | 0049 (180) 5336695 |