29. Jun 2004 07:51
Bei Verspätungen oder Unfällen gelten für Fluggesellschaften ab sofort höhere Haftungsgrenzen als bislang. Auch bei beschädigtem Gepäck gilt eine Neuregelung.
Wer ab Dienstag einen Flug bucht, kann gegen die Fluggesellschaft höhere Schadenersatzforderungen durchsetzen als bislang. Hintergrund ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen das zum 29. Juni in Kraft getretene so genannte Montrealer Übereinkommen.Bei Personenschäden entfalle die Haftungsobergrenze, sofern die Fluggesellschaft verantwortlich sei, hieß es. Bislang mussten die Fluggesellschaften den Angaben zufolge bei Unfällen höchstens 27.354 Euro zahlen. Nun werde der gesamte Schaden übernommen. Bis zu einer Summe von 121.000 Euro spiele es keine Rolle, ob die Airline verantwortlich sei oder beispielsweise schlechtes Wetter. Werde dieses Limit allerdings überschritten, hafte das Unternehmen nur, wenn es für den Schaden verantwortlich sei.
Wer wegen Verspätungen Anschlussflüge verpasst, Geschäftstermine absagen oder im Hotel übernachten muss, hat künftig erweiterte Ansprüche. Mit einer Summe von bis zu 5020 Euro müsse die Fluggesellschaft für den Schaden aufkommen, so die Verbraucherschützer. Der Passagier müsse seine Ansprüche allerdings glaubhaft darlegen, beispielsweise durch Rechnungen oder Sitzungsprotokolle. Bei höherer Gewalt, also etwa bei Streiks oder Unwetter, hafte die Airline aber nicht.Auch wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Passagiere erweiterte Ansprüche. Bislang hafteten Fluggesellschaften den Angaben zufolge nur bis zu einer Grenze von rund 27 Euro pro Kilogramm Gepäck, hieß es. Nun müssten sie für das gesamte Gepäck bis zu 1210 Euro bezahlen. (nz)