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Bank haftet auch bei später Anzeige des Scheckkartenverlusts

10. Jun 2004 15:12
Wenn der Kunde den Verlust der EC-Karte erst spät bemerkt, muss trotzdem die Bank haften
Eine Bank muss auch dann für den Verlust einer Scheckkarte haften, wenn der Betroffene den Schaden erst mit Verspätung angezeigt hat. Einem Urteil zufolge trifft den Kunden dann keine Schuld, wenn er den Verlust nicht bemerkt hat.

Grundsätzlich muss der Karteninhaber einer Scheckkarte einen Verlust so schnell wie möglich melden und die Karte sperren lassen. Regelmäßig gibt es deshalb Streit zwischen Banken und deren Kunden, ob die Karte tatsächlich «schnell» gesperrt wurde, wie der Kölner Branchendienst «Report Sparen und Investieren» berichtet.

Die Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach. In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin ihrer Bank den Verlust der EC-Karte erst mit einigen Tagen Verspätung gemeldet. Sie habe den Verlust nicht sofort bemerkt, argumentierte sie.

Bank muss haften

Mehr in der Netzeitung:
Die Bank weigerte sich jedoch, den Schaden, der durch unbefugten Einsatz der Karte am Geldautomaten entstanden war, zu ersetzen. Die Richter befanden jedoch in zweiter Instanz, die Bank müsse für den finanziellen Schaden haften. Die Kundin treffe keine Schuld, urteilten die Richter. (AZ: 2 S 288/99) (nz)
 
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