01.12.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Der Soli wird bei Angestellten vom Arbeitgeber abgeführt
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Sollte der Soli für verfassungswidrig erklärt werden, hätten viele Steuerzahler unnötig den Zuschlag gezahlt. Bei jungen Steuerbescheiden kann man aber vorsorglich handeln.
Sollte es zu einer Abschaffung des Solidaritätszuschlags kommen, würde sich das auf viele Steuerbescheide in Deutschland auswirken. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin rät nun, vorsorglich Einspruch gegen die Steuerbescheide für 2007 und 2008 einzulegen.
Anlass ist eine Anfrage des Finanzgerichts Niedersachsen vom 25. November: Die Richter hatten in einem Fall den Soli als verfassungswidrig eingestuft und die Entscheidung darüber an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht. Der Soli wird als Sonderabgabe von derzeit 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer erhoben. Er war 1991 eingeführt und seit 1995 dauerhaft erhoben worden.
Wie der Verband weiter mitteilt, ist Voraussetzung für einen Einspruch aber, dass der jeweilige Bescheid erst kürzlich empfangen wurde. Steuerpflichtige könnten dann innerhalb eines Monats mit Hinweis auf einen Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen Einspruch einlegen. Dann hätten Steuerzahler später Anspruch auf Rückerstattung, falls das Verfassungsgericht den Soli kippen sollte. (nz/dpa/tmn)