10.09.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Wer Freunden unentgeltlich beim Umzug hilft, muss wissen: Seine Haftpflicht zahlt nicht für mögliche Schäden.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Schäden bei Gefälligkeiten für Freunde deckt eine Haftpflicht-Police nicht ab - das gilt auch, wenn Bekannte beim Umzug helfen. Wie sich das Problem aber lösen lässt, weiß eine Verbraucherschützerin.
Wenn Freunde beim Umzug helfen, kommt ihre Haftpflichtversicherung im Ernstfall nicht für Schäden auf. Denn eine Hilfe beim Umzug sei eine Gefälligkeit - ein sogenannter Freundschaftsdienst, sagte Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg dem dpa-Themendienst. Solche seien von der Haftpflicht nicht abgedeckt.
Sollte die Entscheidung trotzdem auf die Bekannten fallen, kann es sinnvoll sein, mit ihnen einen geringen Stundenlohn für die Hilfe zu vereinbaren. Denn dann schleppen sie - rein rechtlich - nicht mehr aus Gefälligkeit, sondern aus Eigeninteresse. Im Schadensfall würde dann die Haftpflichtversicherung des Umzugshelfers zahlen, fügte Rehberg hinzu. Ohne das Eigeninteresse des Helfers müsse davon ausgegangen werden, dass die Versicherung den Schaden nicht ersetzt.
Grundsätzlich gegen Schäden versichert ist das Umzugsgut immer dann, wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt und ein entsprechender Vertrag geschlossen wird. Vorgeschrieben ist den Unternehmen vom Gesetzgeber eine Mindestversicherung von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut, erläuterte Rehberg. Wenn der eigene Hausrat mehr wert ist, gibt es die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen. Teilweise bieten Speditionen Versicherungen an, die sogar den Neuwert - nicht den Zeitwert - des Hausrats ersetzen.
Umzug auf Rechnung bezahlenVor Vertragsschluss sollten die Preise von Zusatzpolicen verglichen werden. Sinnvoll ist auch eine Prüfung, für welche Güter die Zusatzversicherung greift, rät die Juristin. Kaufbelege helfen, im Streitfall den Wert der Sachen nachzuweisen. «Der Umziehende sollte im Fall eines Schadens schnell handeln und sich den vom Mitarbeiter der Firma verursachten Schaden bestätigen lassen», empfiehlt Rehberg. «Und vor der Beauftragung des Umzugsunternehmens sollte ein fester Preis vereinbart werden» - nur so seien Verbraucher sicher, dass es am Ende nicht doch teurer wird.
Wichtig sei außerdem, den Umzug auf Rechnung und nicht «schwarz» zu bezahlen. Es habe Fälle von «Schwarzen Schafen» gegeben, die beispielsweise erst nach Zuzahlungen das Umzugsgut wieder an den Besitzer zurückgegeben hätten. Wenn die ausgewählte Spedition Mitglied im Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) ist, können sich Verbraucher bei der Einigungsstelle des Verbands um einen «Einigungsspruch» bemühen. Dieser sei für das Unternehmen verbindlich. (dpa)