Bundestag sagt Ja, aber...:
Besserer Anlegerschutz wackelt schon wieder
Das erneute Nein zu dem Vorhaben wird in München mit unzureichendem Verbraucherschutz begründet. Dabei war Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) dafür angetreten, den Anlegern mehr Rechte zu geben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wundert sich. Erst hätten Unionspolitiker vor einer Belastung der Banken gewarnt, dann fordere Bayern mehr Verbraucherschutz.
Protokoll: Banken müssen den Inhalt der Beratung dokumentieren. Darin sollen die Wünsche des Kunden und die Empfehlungen der Berater – mit Gründen – aufgelistet werden. Die Bank muss dem Anleger das Protokoll aushändigen. Bei Telefonberatung bekommt der Kunde die Dokumentation zugesendet und hat ein Rücktrittsrecht von einer Woche. Die Bank muss beweisen, dass sie ordnungsgemäß beraten hat.
Verjährungsfrist: Der Anspruch auf Schadenersatz nach falscher Beratung über Anlagen verjährt den Plänen zufolge erst nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem man den Schaden erkennt. Unabhängig davon verjährt der Anspruch spätestens in zehn Jahren. Bisher gab es hierfür Sonderrechte, jetzt gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warnte: «Mit seinem widersprüchlichen Verhalten gefährdet das Unionslager deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz.» Nach der Bundestagswahl müsse es aber zu weiteren Verbesserungen des Anlegerschutzes kommen. Union und SPD hatten sich erst vor wenigen Tagen auf einen Kompromiss geeinigt. Besonders strittig war das Rücktrittsrecht bei Telefonberatung. Ursprünglich sollte jedes Telefongespräch aufgezeichnet werden. Dies hatten Banken scharf kritisiert.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht im geplanten Gesetz nur ein erstes Rettungspaket für die Anleger. «Um die Lehren aus der Finanzkrise wirklich zu ziehen, sind weitergehende Regelungen notwendig», sagte Verbandschef Gerd Billen. Nötig seien strengere Regel für die Qualifikation von Finanzberatern, mehr Information über Kapitalanlagen und eine Überprüfung der Provisionen. Die CDU-Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner verlangte eine Berufshaftpflichtversicherung von Finanzvermittlern. (dpa/nz)
