Bundestag sagt Ja, aber...: 

netzeitung.deBesserer Anlegerschutz wackelt schon wieder

 Herausgeber: netzeitung.de

Bundestag sagt Ja, aber... 

Lupe Besserer Anlegerschutz wackelt schon wieder

Mühsam haben Union und SPD einen besseren Anlegerschutz vereinbart und am Freitag durch den Bundestag gebracht. Der bayerischen Landesregierung geht das Gesetz aber nicht weit genug, sie droht mit einer Blockade im Bundesrat.

Bisher haben es Anleger schwer, Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung durchzusetzen. Die Beweislast liegt bei ihnen. Ohne ein Protokoll können Anleger vor Gericht kaum das frühere Gespräch mit Bankberatern wiedergeben. Das soll nun anders werden mit der «Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung».

Soll heißen, dass Bankberater umfassend Protokoll zu Kundengesprächen führen müssen. Anleger sollen falsche oder schlechte Beratung besser nachweisen können und mehr Chancen erhalten, gegen ihre Banken vor Gericht zu siegen. Nach langen Querelen konnten sich Union und SPD am Freitagabend im Bundestag zu diesem Gesetzentwurf durchringen. Doch die Regelung für mehr Anlegerschutz wackelt wieder: Bayern droht mit einer Blockade im Bundesrat am Freitag kommender Woche.

Das erneute Nein zu dem Vorhaben wird in München mit unzureichendem Verbraucherschutz begründet. Dabei war Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) dafür angetreten, den Anlegern mehr Rechte zu geben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wundert sich. Erst hätten Unionspolitiker vor einer Belastung der Banken gewarnt, dann fordere Bayern mehr Verbraucherschutz.

Verjährung erst später
Als Konsequenz aus der Finanzkrise sollen dem Gesetzentwurf zufolge Bankkunden von 2010 an ein Beratungsprotokoll bekommen. Die Verjährungsfristen bei Schadenersatzansprüchen werden verlängert. Die wichtigsten Pläne des Gesetzentwurfes:

Protokoll: Banken müssen den Inhalt der Beratung dokumentieren. Darin sollen die Wünsche des Kunden und die Empfehlungen der Berater – mit Gründen – aufgelistet werden. Die Bank muss dem Anleger das Protokoll aushändigen. Bei Telefonberatung bekommt der Kunde die Dokumentation zugesendet und hat ein Rücktrittsrecht von einer Woche. Die Bank muss beweisen, dass sie ordnungsgemäß beraten hat.

Verjährungsfrist: Der Anspruch auf Schadenersatz nach falscher Beratung über Anlagen verjährt den Plänen zufolge erst nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem man den Schaden erkennt. Unabhängig davon verjährt der Anspruch spätestens in zehn Jahren. Bisher gab es hierfür Sonderrechte, jetzt gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.

Verbraucherschützer fordern mehr
Bayern geht dies nicht weit genug. Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte, dass die Kosten für eine Finanzanlage mit der geplanten Neuregelung nicht transparent sein würden. Das vorgesehene Beratungsprotokoll verliere außerdem jeglichen Wert, weil nur der Berater unterschreiben müsse.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warnte: «Mit seinem widersprüchlichen Verhalten gefährdet das Unionslager deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz.» Nach der Bundestagswahl müsse es aber zu weiteren Verbesserungen des Anlegerschutzes kommen. Union und SPD hatten sich erst vor wenigen Tagen auf einen Kompromiss geeinigt. Besonders strittig war das Rücktrittsrecht bei Telefonberatung. Ursprünglich sollte jedes Telefongespräch aufgezeichnet werden. Dies hatten Banken scharf kritisiert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht im geplanten Gesetz nur ein erstes Rettungspaket für die Anleger. «Um die Lehren aus der Finanzkrise wirklich zu ziehen, sind weitergehende Regelungen notwendig», sagte Verbandschef Gerd Billen. Nötig seien strengere Regel für die Qualifikation von Finanzberatern, mehr Information über Kapitalanlagen und eine Überprüfung der Provisionen. Die CDU-Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner verlangte eine Berufshaftpflichtversicherung von Finanzvermittlern. (dpa/nz)