25.03.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Optiker werden ihre Preise künftig zunehmend eigenständig kalkulieren.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Brillenträger können mit günstigeren Angeboten für Gläser rechnen. Das Bundeskartellamt machte den Weg frei für mehr Wettbewerb unter Herstellern und Optikern.
Gute Nachrichten für Brillenträger: Neue Sehhilfen könnten schon bald billiger werden. Denn auf Druck des Bundeskartellamtes werden die großen Brillenglashersteller Rodenstock, Zeiss, Essilor, Rupp und Hubrach sowie Hoya ihre unverbindlichen Preisempfehlungen ab dem 1. April aufgeben. Auf einen kleineren Anbieter, der sich bisher weigere, der Aufforderung des Amtes zu folgen, werde nun ein förmliches Untersagungsverfahren zukommen, teilte das Kartellamt am Mittwoch in Bonn mit.
Die Glashersteller haben bisher Preisempfehlungen unter Einschluss der Handwerksleistung des Augenoptikers herausgegeben. Nach Auffassung des Kartellamts hat sich ein großer Teil der kleinen und mittelständischen Augenoptiker an diese Empfehlung gehalten. Damit habe sich die Empfehlung im Markt für die Kunden faktisch wie Fest- oder Mindestpreise ausgewirkt.
Vom Verzicht darauf erhofft sich die Behörde künftig mehr Wettbewerb unter den Optikern. «Die Augenoptiker werden ihre Preise in Zukunft zunehmend eigenständig kalkulieren. Dies wird den Wettbewerb der Augenoptiker untereinander im Interesse der Verbraucher verbessern», hieß es.
Kartellamt will Markt weiter beobachtenDas Kartellamt rechnet allerdings nicht mit einem abrupten Preisrutsch auf dem Brillenmarkt. Die unverbindlichen Preisempfehlungen hätten eine jahrzehntelange Tradition. Außerdem verfüge bis jetzt noch jeder Augenoptiker über die aktuellen Kataloge der Hersteller mit eingedruckten Preisempfehlungen. Die Neuregelung werde deshalb erst in den nächsten Monaten ihre positive Wirkung auf den Wettbewerb voll entfalten, prognostizierten die Wettbewerbshüter.
Die Behörde kündigte an, den Markt weiter unter Beobachtung zu halten. Es werde dabei nicht ausgeschlossen, dass Preisempfehlungen zu einem zukünftigen Zeitpunkt wieder zulässig werden könnten. Dies setze aber voraus, dass sie sich nicht mehr wie Fest- oder Mindestpreise auswirken dürften. Getrennt von diesem Verfahren läuft beim Kartellamt noch ein Verfahren gegen einzelne Brillenglashersteller und den Zentralverband der Augenoptiker wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Brillengläsern. (dpa/AP)