Freibeträge frühzeitig geltend machen: 

netzeitung.deSchon jetzt mehr Netto aufs Konto kriegen

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Werbungskosten kann man nicht erst nachträglich beim Fiskus geltend machen. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Werbungskosten kann man nicht erst nachträglich beim Fiskus geltend machen.
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Wer dem Finanzamt keinen Cent schenken will, sollte prüfen, ob man Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen lässt. Dann sinkt die Steuerlast schon jetzt - und man hat Monat für Monat mehr Geld zur Verfügung.

In einem Monat beginnt ein neues Jahr – und damit müssen Arbeitnehmer ihrem Chef wieder eine neue Lohnsteuerkarte überreichen. Vorher sollte man aber prüfen, ob man nicht das Anrecht auf Freibeträge hat, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Denn sonst verschenken Steuerpflichtige womöglich Geld.

Zwar kann jeder im Jahr darauf zuviel ans Finanzamt abgeführte Steuern sich über einen Lohnsteuer-Jahresausgleich zurückholen, doch noch besser ist es, diese zu hohe Steuer erst gar nicht an den Fiskus abdrücken zu müssen – dann verbleibt sofort mehr netto im Geldbeutel. Der Grund: Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen mindern die Steuerlast, doch üblicherweise werden diese erst nachträglich geltend gemacht. Doch das muss nicht sein: Wer es mit dem Steuernsparen ernst meint, sollte die Möglichkeit einer Eintragung von Freibeträgen nutzen, rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Fahrtkosten: Knifflig und mit Risiko
Und so geht's: Zunächst einmal müssen die berufsbedingten Aufwendungen mindestens 600 Euro über den ohnehin gewährten Pauschbeträgen liegen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 920 Euro, bei den Werbungskosten sind also mindestens 1520 Euro nachzuweisen. Eingetragen werden können – unabhängig von einer Mindestsumme – aber auch Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes oder für Handwerker- und Dienstleistungen, Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder Spenden sowie Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge.

Grundsätzlich kann man auch Freibeträge für Fahrten zur Arbeit eintragen lassen – ab dem ersten Kilometer, solange noch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale aussteht. Das ist laut NVL allerdings riskant: Sollte das Gericht zu Ungunsten der Pendler entscheiden, muss das Geld zurückgezahlt werden – und zwar mit Zinsen!

Wer Freibeträge auf diese Weise geltend machen will, muss dies beim Finanzamt beantragen. Das sechsseitige Formular gibt es bei der Behörde oder im Internet. Der Antrag wird mit der Lohnsteuerkarte ans Finanzamt geschickt – dort werden die Freibeträge in die Karte eingetragen. Wer schon im Vorjahr einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt hat und keine Änderungen vornehmen lassen will, kann auf den vereinfachten Antrag zurückgreifen.
Bis November 2009 möglich
Bei den Freibeträgen für Handwerker oder Pflegepersonal will das Finanzamt Nachweise sehen – hier lohnt eine Kopie von Aufwendungen früherer Jahre, um den Beamten die eigene Schätzung plausibel zu machen.

Übrigens: Wer jetzt noch keinen Freibetrag für 2009 eintragen lässt, kann das auch noch im kommenden Jahr nachholen – bis spätestens 30. November. Danach muss man eine Steuererklärung abgeben, um das Geld zurückzuerhalten. Dazu lässt man sich vom Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte aushändigen. (nz)