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Umstürzende Bäume und herabfallende Ziegel: 

Ab Windstärke 8 hoffentlich gut versichert

09. Okt 2008 12:54
Hier ist eine Wohngebäude- Versicherung gefragt.
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Wenn im Herbst Stürme übers Land fegen, ist schnell ein Dach abgedeckt oder ein Baum auf das eigene Haus gestürzt. Gut, wenn man sich gegen die Naturgewalten versichert hat. Die Netzeitung gibt einen Überblick, welche Police für welchen Schaden aufkommt.

Mit dem Herbst kommen auch die Stürme wieder: Sind die Naturgewalten erst einmal außer Rand und Band, ist schnell ein Baum entwurzelt und womöglich aufs eigene Auto gestürzt oder der Sturm hat das Dach des Eigenheims abgedeckt. Im vergangenen Jahr entstanden den deutschen Versicherern dadurch laut Branchenverband GDV Kosten in Höhe von 2,24 Milliarden Euro.

Doch welche Versicherungen kommen auf, wenn die Natur zuschlägt? Zunächst: Versicherungen springen bei Stürmen nur ein, wenn Luftbewegungen von mindestens Windstärke 8 oder 62 Stundenkilometer erreicht wurden. Bei Schäden am Gebäude kommt dann die Wohngebäudeversicherung in Frage – wenn denn eine abgeschlossen wurde. Aber Achtung: Bei solchen Policen können Schadensursachen wie Feuer und Sturm einzeln versichert werden. Es lohnt sich also, bestehende Versicherungen zu prüfen, ob Sturmschäden integriert sind.

Der Bund der Versicherten (BdV) hält deshalb die umfassende Wohngebäudeversicherung für «ein logisches Muss», wenn man sich eine Immobilie angeschafft hat. Nach Informationen des Wohngebäude-Spezialisten Domcura fallen Dächer genauso unter den Versicherungsschutz wie Fassaden oder außen am Haus angebrachte Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel Markisen. Die Police umfasst zudem Heizungsanlagen und Hauselektrik, und deckt darüber hinaus Brände oder Wasserrohrbrüche ab.

Bei Hochwasser Extra-Police notwendig

Aufräumarbeiten nach Hochwasser
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Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für Aufräumarbeiten. Beim abgedeckten Dach trägt er die so genannten Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, also die Aufwendungen für Maßnahmen, um das Haus schnell gegen weitere Schäden zu sichern. Dies ist notwendig, da der Versicherte die Pflicht hat, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Achtung: Wird der Keller überflutet, zahlt die Wohngebäudeversicherung keinen Cent, wenn nicht zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie greift bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutschen oder Hochwasser. Die Police ist meist nur als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung zu haben und schließt meist eine Selbstbeteiligung ein. Wer allerdings in gefährdeten Gebieten wohnt, dürfte es schwer haben, überhaupt einen Anbieter zu finden.

Fenster und Türen besser schließen

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung und an Gebrauchsgegenständen sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. «Dies ist häufig dann der Fall, wenn beispielsweise durch Sturm ein Baum entwurzelt und auf ein Haus geworfen wird – neben den starken Gebäudeschäden werden oft auch Mobiliar und Unterhaltungselektronik erheblich in Mitleidenschaft gezogen», weiß Tobias Janaschke von Domcura.

Bei grober Fahrlässigkeit, also wenn Sie Türen oder Fenster während des Sturms offen lassen, haften Policen oft nicht. Bei Neuverträgen ab 1. Januar 2008 darf der Versicherer je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen, bei älteren Verträgen gilt bis Ende dieses Jahres sogar noch das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Sprich: Bei grober Fahrlässigkeit geht der Versicherte völlig leer aus.

Zudem sollten Sie bei Schäden rasch handeln: Ist etwa ein Fenster zerbrochen, muss möglichst bald mit einer Plane abgedichtet werden, damit kein weiteres Wasser eindringt. Denn wie gesagt: Es obliegt dem Versicherten, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Schnell handeln

Sturmschaden am Auto
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Wirbelt der Sturm Dachziegel oder Äste auf ein parkendes Auto und fällt gar ein ganzer Baum darauf, werden Schäden über die Teilkasko-Versicherung reguliert. Die private Haftpflichtversicherung wiederum greift, wenn herabfallende Ziegel vom eigenen Dach Passanten auf dem Bürgersteig treffen. Die Police steht auch dafür gerade, wenn ein morscher Baum aus dem eigenen Garten etwa das Haus des Nachbarn trifft. Dann liegt nämlich eigenes Verschulden vor – der morsche Baum hätte gefällt werden müssen. War der Baum aber völlig gesund, springt die Haftpflicht nicht ein: Dann hat der Nachbar hoffentlich selbst eine Wohngebäudeversicherung.

Wer durch Sturm einen Schaden hat, sollte so schnell wie möglich seine Versicherung informieren – am besten schriftlich. Bei Telefonaten ist es ratsam, Zeugen dabei zu haben und sich eventuelle Leistungszusagen sowie den Namen des Sachbearbeiters, Tag und Zeitpunkt des Anrufs zu notieren. Wer den Schaden zu spät meldet, könnte den Versicherungsschutz verlieren!

Bevor Sie mit den Aufräumarbeiten loslegen, sollten Sie Beweisfotos machen und eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellen. Um den Schaden beweisen zu können, werfen Sie diese Gegenstände zunächst einmal nicht weg. Ansonsten können auch Nachbarn als Zeugen dienen. Um die Schadenshöhe zu beziffern, helfen Rechnungsbelege.

 
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