Die Nachricht des Nachbarn wird teuer - existieren tut sie sowieso nicht: Eine dubiose Firma mit Sitz in der Karibik will nur an Ihr Bares. Verbraucherschützer warnen vor der Abo-Abzocke per Telefon.
Daniela Schäfer (Name von der Redaktion geändert) staunte nicht schlecht, als sie vorige Woche an ihren Briefkasten ging: Eine Rechnung war der Stuttgarterin ins Haus geflattert, von Nachbarschaftspost.com. 59 Euro solle sie zahlen, weil sie sich auf der Website angemeldet und damit ein Abonnement abgeschlossen habe.
Daran konnte sie sich gar nicht erinnern. Dafür ihr Freund, der arglos die Website besucht hatte. Zuvor hatte nämlich das Telefon geklingelt: Eine freundliche Tonbandstimme erklärte, ein Nachbar habe eine wichtige Nachricht hinterlassen, die man auf der Seite www.nachbarschaftspost.com unter einem genannten Code abrufen könne – was Daniela Schäfers Freund umgehend machte.
Ein Anruf - 216 Euro
Was er nicht ahnte: Er tappte in eine Abo-Abzockfalle. Denn eine Nachricht des Nachbarn gab es nicht, stattdessen erhielten die beiden die Rechnung, ausgestellt von einer «Connection Enterprises Ltd.» mit Sitz auf den britischen Virgin Islands in der Karibik – das Schreiben selbst kommt von einem Servicecenter aus der Schweiz.
Daniela Schäfer und ihr Partner sind beileibe nicht die einzigen, die auf den Trick reingefallen sind. Bei den Verbraucherzentralen in Deutschland gehen seit einigen Wochen zahlreiche Beschwerden über die dubiosen Anrufe ein. Das Problem: Wer auf die Seite surft, muss neben der Eingabe des Codes, seiner Rufnummer und seines Namens auch anklicken, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert.
Kein wirksamer Vertrag
Viele lesen sich diese AGB nicht durch, aus denen hervorgeht: Der «Service» von Nachbarschaftspost.com kostet neun Euro im Monat – wobei der Vertrag zwei Jahre läuft. Und dieser Vertrag – so die Darstellung des Unternehmens – komme zustande durch die Absendung der Registrierungsdaten durch den Nutzer und auf der Gegenseite durch die Registrierungsbestätigung per E-Mail. Damit beläuft sich das Abo insgesamt auf 216 Euro.
Doch so einfach ist die Sache nicht, meinen die Verbraucherschützer. «Wer eine Rechnung der Firma erhält, sollte entgegenhalten, dass ein wirksamer entgeltlicher Vertrag nicht zustanden gekommen sei, und die Zahlung verweigern», rät Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auf jeden Fall könne ein solcher Vertrag wegen arglistiger Täuschung widerrufen werden.
Die Verbraucherzentralen monieren, dass die Internetseite so gestaltet sei, dass die Kostenpflichtigkeit des Angebots leicht übersehen wird. Die Kosten würden in einem Fließtext versteckt und der hellgrüne Text befinde sich auf hellgrauem Hintergrund. Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin rät, bloß die Rechnung nicht zu bezahlen. Auch solle man sich weder von irgendwelchen Forderungsschreiben noch von Drohungen einschüchtern lassen. Zum Beispiel drohen solche Firmen gern mit einem Schufa-Eintrag. Keine Sorge, beruhigen die Verbraucherschützer.
Nicht verunsichern lassen
Die Briefe, die die Firma jetzt verschickt, sind genau genommen Mahnungen. Sie fordert 54 Euro (das «Abo» für sechs Monate) zuzüglich fünf Euro Mahngebühr. Doch Daniela Schäfer und andere Betroffene haben vorher gar keine Rechnung erhalten.
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Bei Nichtzahlung droht der Anbieter mit rechtlichen Schritten und weiteren Kosten für die Adressermittlung in Höhe von 50 Euro. Noch dreister: Den Betroffenen wird mitgeteilt, dass durch die damalige «Code-Eingabe eine eindeutige Zuordnung» seiner Person möglich geworden sei und man feststellen musste, dass die Angaben nicht der Wahrheit entsprächen.
«Mit der geschickten Formulierung, dass die Angabe 'nicht existenter oder falscher Adressen ein Tatbestandsmerkmal des Betruges' darstelle, wird eine weitere Drohkulisse aufgebaut», kommentiert Karin Goldbeck von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Allein unrichtige Angaben sind nach Auffassung der Juristin aber nicht ausreichend für die Annahme eines Betruges. Diese Mahnschreiben seien lediglich ein weiteres dreistes Vorgehen von Nachbarschaftspost.com.
Gang zum Gericht unwahrscheinlich
Andere Experten raten dazu, auf eine normale Rechnung oder Mahnung des Unternehmens überhaupt nicht zu reagieren. Entscheidend werde es erst, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid komme – was in ähnlichen Fällen bisher kaum geschehen sei. In der Tat müsste Connection Enterprises ihre Forderung – wenn die Angeschriebenen nicht bezahlen – gerichtlich durchzusetzen versuchen. Erst dann müsse man aber reagieren.
«Die Betreiber von Nachbarschaftspost werden den Gang zum Gericht nicht wagen», schätzt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. «Dort würden sie auf die Nase fallen.» Wer aber nicht soweit gehen will, kann den Vertragsabschluss schriftlich widerrufen. Einen Musterbrief gibt es als Download. Außerdem helfen die Verbraucherzentralen weiter. Daniela Schäfer hat sich bereits entschieden: Sie hat das Schreiben zerrissen und in den Mülleimer geworfen.