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Steuerreform mit weitreichenden Folgen: 

Wie die Abgeltungsteuer auch Sie treffen wird

04. Jul 2008 10:14
An der Abgeltungsteuer führt kein Weg vorbei
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Steuerrecht ist deutlich unspannender als ein Thriller. Doch mit der im Januar startenden Abgeltungsteuer sollte man sich befassen - die neue Abgabe wird so gut wie jeden betreffen. Die Netzeitung gibt einen Überblick.

Man kann derzeit kaum Bankgeschäfte in seiner Filiale erledigen, ohne über das A-Wort zu stolpern: «Die Abgeltungsteuer kommt», «Nutzen Sie jetzt Ihren Steuervorteil!», «Retten Sie Ihr Geld vor der Abgeltungsteuer!» Millionen Werbebriefe sind schon verschickt, und die Finanzbranche wird in den kommenden Monaten die Werbetrommel noch mehr rühren. Umso bemerkenswerter ist da, dass viele Deutsche mit der Steuer nichts anzufangen wissen: Ein knappes halbes Jahr vor Einführung haben laut einer Umfrage 43 Prozent noch nie davon gehört.

Noch schlimmer: Viele von denen, die nach eigenen Angaben mit dem Begriff zumindest etwas anfangen können, glauben, die Abgeltungsteuer betreffe sie gar nicht. Von wegen! Selbst Kleinanleger, die monatlich nur 50 Euro zurücklegen, könnten davon betroffen sein. Deshalb lohnt es sich, seine Geldanlage zu prüfen. Die Sache ist zunächst einmal einfach: Statt einer Kapitalertragssteuer mit unterschiedlichen Sätzen gibt es in Deutschland ab 1. Januar 2009 nur eine Quellensteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer auf praktisch jede Art von Kapitaleinkünften.

Nicht nur auf die Steuer schielen

Hart trifft es vor allem Langzeitanleger: Der Bund kippt die Regelung, wonach Wertpapiere, die länger als ein Jahr gehalten wurden, steuerfrei veräußert werden können. Künftig sind auch hier 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig – egal, wie lange der Anleger die Aktie im Depot hatte. Hier kommt nun die massive Werbung der Banken und Finanzberater ins Spiel: Die Regelungen gelten nämlich erst für Aktienkäufe ab Januar. Wer also heute noch Aktien oder Fondsanteile erwirbt, kann sie Jahre später immer noch ohne Steuerabzug abstoßen.

Aktionäre stehen künftig also schlechter da, was der Geschäftsführer des Deutschen Aktieninstituts (DAI), Rüdiger von Rosen, denn auch beklagt. Er fordert eine Senkung des Steuersatzes oder alternativ einen höheren Freibetrag sowie bei längerer Haltedauer die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen. Um Aktien sollte man künftig dennoch keinen Bogen machen, meint von Rosen, und andere Experten geben ihm da recht. Schließlich seien Aktien und Fondsanteile angesichts der Renditechancen weiterhin sehr attraktiv.

Die Banken führen die Abgeltungsteuer automatisch ans Finanzamt ab. Dabei existieren weiterhin die Freistellungsaufträge: Von der Steuer verschont bleiben weiterhin 801 Euro im Jahr für Alleinstehende, 1602 Euro für Ehepaare. Liegt den Banken ein Freistellungsauftrag vor, wird die Steuer also nur abgeführt, wenn der Pauschbetrag überschritten ist.

Fondssparen wird kompliziert

Experten raten, die Freistellungsaufträge zu prüfen, denn die Freigrenze dürfte nach dem Wegfall der Steuervorteile für Dividenden und Wertpapiergewinnen schneller erreicht sein. Andererseits hat ein Anleger bei seiner depotführenden Bank derzeit vielleicht gar keinen Freistellungsauftrag. Dort sollte dann ein Auftrag erteilt werden, solange die Obergrenze noch nicht erreicht ist. Sonst kassiert das Finanzamt womöglich zu viel Geld.

Richtig kompliziert wird die Sache bei Fondssparplänen. Die Kursgewinne der vor 2009 erworbenen Fondsanteile bleiben auf Dauer steuerfrei, während die Kurssteigerungen der danach gekauften Anteile unter die Abgeltungsteuer fallen. Die Dividenden wiederum unterliegen ab Januar stets komplett der 25-prozentigen Steuer – egal wie lange die Anteile schon im Depot sind. Bislang sind Dividenden zur Hälfte steuerfrei.

Gutverdiener können profitieren

Die Steuerreform hat aber nicht nur Verlierer. Insbesondere gutverdienende Zinssparer sind künftig fein raus. Der Grund: Sie zahlen auf Zinseinkünfte derzeit noch ihren persönlichen Einkommensteuertarif. Wer ein hohes Gehalt bezieht, unterliegt aber dem Grenzsteuersatz von 42 Prozent plus Soli. Da sehen 25 Prozent Abgeltungsteuer natürlich besser aus. Die Stiftung Warentest rechnet in ihrer Zeitschrift «Finanztest» vor: Ein Anleger mit 50.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen (41 Prozent Grenzsteuersatz), der 2000 Euro Zinsen über dem Freibetrag versteuern muss, muss davon im nächsten Jahr 311 Euro weniger abgeben als bislang.

Das Fazit: «Finanztest» rät Anlegern mit einem Grenzsteuersatz von deutlich über 25 Prozent, die jetzt größere Summen festverzinslich investieren wollen, über Produkte nachzudenken, die erst ab 2009 Zinsen auszahlen. Die Mühe des Durchrechnens lohnt sich den Experten zufolge allerdings nur, wenn auch die Rendite stimmt.

Wie sieht es andererseits mit Geringverdienern aus? Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, empfehlen die «Finanztest»-Fachleute, die Kapitalerträge weiterhin über die Steuererklärung abzurechnen. Das Finanzamt erstattet dann einen Teil der Steuer. Wer mit seinem zu versteuernden Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro liegt, kann auch über die Freigrenze hinaus steuerfrei Zinsen kassieren. Dazu muss der Bank eine so genannte Nichtveranlagungs (NV)-Bescheinigung vorgelegt werden, die neben Geringverdienern auch Studenten und Rentner beim Finanzamt erhalten.

 
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