20. Jan 2005 11:16
Anleger, die nach einer bewusst falschen Ad-hoc-Meldung eines Unternehmens dessen Aktien gekauft haben, können auf Schadenersatz hoffen - auch wenn sie nicht gleich nach der Veröffentlichung zugegriffen haben.
«Bei einer entsprechend detaillierten und präzisen Darlegung der Kaufentscheidung kann die Kausalität auch noch elf Monate nach Veröffentlichung einer falschen Ad-hoc-Meldung bestehen», sagte Anwalt Klaus Rotter. Auch bei einem so langen Zeitraum werde «der ursächliche und zeitliche Zusammenhang zwischen dem betrügerischen Verhalten von Vorständen und dem Aktienkauf» nicht in Frage gestellt.Mit dem jetzigen Urteil eröffneten sich «neue Schadenersatz-Perspektiven» für geschädigte Aktionäre auch in anderen Fällen, sagte Rotter weiter. Für das OLG reiche es zudem aus, wenn eine fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilung «nur mitursächlich» für die Anlageentscheidung war. Der Anleger müsse also nicht beweisen, dass die unrichtige Meldung der alleinige Grund für seine Investitionsentscheidung war.