netzeitung.deBanken äußern Zweifel am Google-Börsengang

 Herausgeber: netzeitung.de

In den Hinterzimmern wächst die Kritik an der geplanten Auktion im Rahmen des Google-Börsengangs. Einige Konsortialbanken haben laut einem Pressebericht eine Verschiebung gefordert.

Die Kritik am Verfahren zum Börsengang der Internet-Suchmaschine Google wächst. Wie die britische «Financial Times» (FT) am Montag unter Berufung auf Bankenkreise berichtete, haben einige Konsortialbanken von Google gefordert, dass der Börsengang verschoben oder zumindest in seiner Struktur verändert wird.

Die Konsortialführer Credit Suisse First Boston (CSFB) und Morgan Stanley sowie der Börsenaspirant selber haben bisher aber noch keine Hinweise darauf gegeben, dass der Börsengang wirklich verschoben werden könnte.

Die Investoren haben aber die Befürchtung, dass die von dem Unternehmen geplante Auktion zu einem fallenden Aktienkurs in den ersten Handelstagen führen könnte. Google selber hatte laut «FT» angekündigt, den höchst möglichen Auktionspreis als Emissionspreis festzusetzen. Analysten sehen darin die Gefahr, dass der Kurs mittelfristig kaum Potenzial hat, weiter zu steigen. Google selber hat als Preisspanne für die Aktien 108 bis 135 Dollar empfohlen, wozu das Unternehmen laut US-Recht verpflichtet war.

Aktien illegal ausgegeben
Google hatte den Weg einer Auktion gewählt, um den Einfluss der Investmentbanken während des Börsengangs zu verringern und die Aktien einer großen Masse von potenziellen Interessenten zugänglich zu machen. Das Verfahren von Google wird als «Dutch Auction» («Holländische Auktion») bezeichnet.

Dabei gibt ein interessierte Investor an, zu welchem Preis er bereit ist, wie viele Aktien zu kaufen. Aus allen Angeboten wird dann ein so genannter Verrechnungspreis gebildet. Dieser kann als Richtwert für den Emissionspreis bilden, muss aber nach Angaben von Google nicht einfach übernommen werden.

Erst in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Google mehr 23 Millionen Aktien an Mitarbeiter sowie Berater des Unternehmens ausgegeben habt, ohne sie bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC registrieren zu lassen. Google will die Aktien jetzt zurückkaufen und hat den Betroffenen dazu ein Kaufangebot unterbreitet. Die Ausgabe der Aktien könnte aber Bundes- und Aktienrecht verstoßen haben. Klagen schließt die Suchmaschine selbst nicht aus. (nz)