14.01.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Microsoft hat neue Verfahren wegen Software-Verknüpfungen am Hals
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das kann teuer werden: Die EU-Kommission hat zwei neue Missbrauchsverfahren gegen Microsoft eröffnet. Im Mittelpunkt steht unter anderem der Internetbrowser des Konzerns.
Die EU-Kommission geht erneut gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft vor: Die EU-Behörde eröffnete am Montag in Brüssel zwei neue Missbrauchsverfahren, bei denen hohe Bußgelder drohen. Erst vor vier Monaten hatte das EU-Gericht frühere EU-Sanktionen, darunter ein Bußgeld von knapp 500 Millionen Euro, ohne Einschränkungen bestätigt.
Geprüft werden sollen unter anderem Vorwürfe, wonach der Konzern seine Monopolstellung bei den PC-Betriebssystemen genutzt haben soll, um Wettbewerber bei den Büroprogrammen und den Internet-Browsern vom Markt zu drängen. Microsoft erklärte, man werde mit Brüssel zusammenarbeiten und «alle notwendigen Informationen vorlegen».
Ist Office Open X ausreichend kompatibel?Im ersten Verfahren soll geprüft werden, ob Microsoft Informationen vor Firmen zurückgehalten hat, die ihre Produkte kompatibel zur Software von Microsoft machen wollten - so unter anderem bei der Textverarbeitung und der Tabellenkalkulation. Untersucht werden soll auch, ob das Dokumentenformat Office Open XML von Microsoft ausreichend kompatibel zu Produkten von Wettbewerbern ist.
Internetbrowser zu stark mit Betriebssystem verknüpft?Das zweite Verfahren geht auf eine Klage der norwegischen Softwarefirma Opera zurück, die Microsoft vorwirft, den Browser Internet Explorer in unrechtmäßiger Form mit Windows verknüpft zu haben und in Verbindung mit dem Betriebssystem zu verbreiten. Opera stellt den gleichnamigen Internet-Browser Opera her und fordert eine Trennung von Windows und Internet Explorer beziehungsweise die Verbindung des Betriebssystems mit alternativen Browsern.
Weitere Beschwerden gegen Microsoft sehen nach Angaben der Kommission illegale Verbindungen zwischen der Desktop-Suche, Windows Live und dem Betriebssystem Windows.
Erst im September hatte das Europäische Gericht erster Instanz eine von der EU-Kommission im Jahr 2004 verhängte Geldstrafe von von 497 Millionen Euro sowie Auflagen wie die Offenlegung von Software-Schnittstellen für Konkurrenzunternehmen bestätigt. Das Urteil wurde damit begründet, dass die Integration von Anwendungsprogrammen in das Betriebssystem Windows die Wettbewerbschancen von konkurrierenden Anbietern beeinträchtige. (AP)