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EU will Rechte von Bahnreisenden stärken

27. Feb 2004 09:35
Auf weitreichende Entschädigungen können sich Reisende im internationalen Bahnverkehr freuen. Die EU plant laut Presseberichten eine Verbesserung der Kundenrechte.

Europäische Bahnreisende sollen nach Plänen von EU-Kommissarin Loyola de Palacio künftig entschädigt werden, wenn sie bei Zugunfällen zu Schaden kommen, meldete die Financial Times Deutschland (FTD) in ihrer Donnerstagsausgabe. Bei Zugausfällen und Verspätungen soll den Kunden der Ticketpreis zurückerstattet werden.

Der Verordnungsentwurf von Verkehrskommissarin Loyola sieht vor, dass europäische Bahngesellschaften bei selbst verantworteten Unfällen künftig unbegrenzt für Tod und Verletzung ihrer Passagiere haften sollen. Geht beim einem Unfall Gepäck verloren, muss die Bahn laut dem FTD-Bericht bis zu 1800 Euro pro Passagier zahlen.

Entschädigung bei Zugausfall und Verspätung

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Bei einer Zugreise von bis zu zwei Stunden und einer Verspätung bis zu einer Stunde sollten die Bahn-Gesellschaften die Hälfte des Fahrpreises erstatten, bei Verspätungen von mehr als einer Stunde, den vollen Fahrpreis. Dasselbe gilt, wenn ein Zug ausfällt. Für Folgekosten, beispielsweise einen verpassten Anschlusszug, müssten Bahnpassagiere mit bis zu 1900 Euro entschädigt werden.

Die Regelung soll zwar auf den internationalen Reiseverkehr beschränkt sein. Mit den geplanten Maßnahmen setze die EU-Kommission die Deutsche Bahn und andere europäische Gesellschaften unter Druck, Kunden auch bei reinen Inlandsreisen großzügig entgegenzukommen, vermutete die FTD. Erst im Januar hatten die EU-Regierungen auf Veranlassung Palacios die Passagiersrechte im Flugverkehr verbessert.

Beschwerden von Reisenden

“Die Kommission hat zahlreiche Beschwerden von Bürgern bekommen, die den Standard der Dienstleistungen im internationalen Zugverkehr beklagen“, zitierte die Zeitung aus dem Verordnungsentwurf, der am Mittwoch in Brüssel vorgestellt werden soll. Der Ausbau der Passagierrechte werde nach Einschätzung Palacios zu Mehrkosten von einem Prozent des Bahnumsatzes führen.

Die Deutsche Bahn hatte sich jüngst in einer Kundencharta dazu verpflichtet, ab Oktober bei Verspätungen über 60 Minuten 20 Prozent des Fahrpreises zu erstatten. Bei Folgeverspätungen sind Kunden aber immer noch auf die Kulanz des Verkehrsunternehmens angewiesen. “Wir halten das, was wir im Oktober einführen, für ausreichend, sagte ein Bahnsprecher der FTD. Komme es zu neuen Regelungen, müssten die Zusatzkosten auf den Fahrpreis umgelegt werden. (nz)

 
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