Netzeitung Logo

 
DruckenVersenden
 

Ryanair muss Beihilfen teilweise zurückzahlen

03. Feb 2004 12:37, ergänzt 20:30
Ryanair-Chef Michael O'Leary
Ryanair muss staatliche Beihilfen aus Belgien wie erwartet zum Teil zurückzahlen. Die Reaktionen auf das Grundsatzurteil der EU-Kommission fielen gemischt aus.

Die irische Billig-Fluggesellschaft Ryanair muss die Beihilfen für den Flugbetrieb auf dem südbelgischen Flughafen Charleroi teilweise zurückzahlen. Das teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Ein Teil der Zuschüsse stelle unzulässige Beihilfen der öffentlichen Hand dar und verzerre damit den Wettbewerb in der Branche, hieß es zur Begründung.

Ryanair hatte in Charleroi einen 50-prozentigen Rabatt auf die sonst üblichen Start- und Landegebühren bekommen und zahlte auch weniger für die Bodenabfertigung. Nach Erkenntnissen der Kommission erhielt Ryanair in den vergangenen 15 Jahren Beihilfen von 15 Millionen Euro. Rund 75 Prozent davon seien mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar.

Die genaue Summe, die Ryanair zurückzahlen müsse, müsse aber noch errechnet werden. Die Brüsseler Entscheidung gilt auch als Testfall für die Beurteilung von Beihilfen zu Gunsten anderer Billiganbieter in Europa.

EU-weite Regelung angekündigt

Mehr in der Netzeitung:
Zulässig sind der Entscheidung der Kommission zufolge Marketingbeihilfen, einmalige Anreize sowie die Bereitstellung von Büroräumen. Diese dürfen aber nicht länge als drei Jahre gewährt werden und sind auf insgesamt 50 Prozent der Gesamtkosten begrenzt. Zudem müssen sie im Zusammenhang mit neuen Flugverbindungen vergeben werden. Alle darüber hinaus gehenden Beihilfen muss Ryanair samt Zinsen zurückzahlen. Die EU-Kommission kündigte in dem Entwurf an, einen Vorschlag vorlegen zu wollen, in dem Beihilfen für Airlines EU-weit geregelt werden sollen.

Ryanair will sich vor Gericht gegen die Entscheidung der EU-Kommission wehren. Die Airline will nach eigenen Angaben wegen der «bizarren» Entscheidung der Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anrufen. «Wir glauben, dass die Klage durch viele andere Billiglinien, Regionalflughäfen und Verbraucherverbände unterstützt wird», sagte Ryanair-Chef Michael O'Leary. Seine Gesellschaft erachte die Entscheidung als «Katastrophe», unter der Verbraucher, die Billigfluggesellschaften und die Flughäfen in öffentlicher Hand leiden würden.

Mitsprache bei künftiger Regelung gefordert

Der Verband der Europäischen Fluggesellschaften AEA, dem traditionelle Airlines wie Lufthansa angehören, begrüßte die Entscheidung als ersten Schritt hin zu gleichen Wettbewerbsbedingungen. Absprachen wie in Charleroi führten zu Wettbewerbsverzerrungen, die mit Steuergeld finanziert würden.

Die Interessenvertretung von insgesamt neun Billigfliegern, ELFAA, zu der auch Ryanair, Air Berlin und Hapag-Lloyd Express gehören, kritisierte dagegen, dass die Entscheidung für Unsicherheit in der Branche sorge. Zwar habe die Behörde erkannt, dass es bei der Einrichtung neuer Flugverbindungen einen Bedarf für die Unterstützung der Anbieter gebe. Es sei aber nicht geklärt worden, wie die Flughafengebühren auf einem Niveau gehalten werden könnten, die den Gesellschaften langfristig günstige Preise ermöglichten. Der Branchenverband forderte umfangreiche Konsultationen, bevor die Ryanair-Entscheidung auf andere Flughäfen übertragen werde.

Ähnlich reagierte auch die Versammlung der Regionen Europas (VRE). Sie begrüßte die Herausstellung der Wichtigkeit regionaler Airports für die ökonomische Entwicklung der Regionen, forderte aber gleichzeitig, bei dem Übertragen der Entscheidung auf andere Flughäfen deren regionale Situation zu beachten. (nz)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
 
Wirtschaftssysteme rund um den Globus: 
Die Varianten des Kapitalismus
Erwartungen an den Weltfinanzgipfel: 
Große Runde, kleiner gemeinsamer Nenner
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.