Darin sieht die EU unerlaubte staatliche Beihilfen. Nach Auffassung der Kommission dürfen die Vergünstigungen nicht über 50 Prozent der gesamten Kosten liegen. Sie dürfen zudem nur für maximal drei Jahre und nur in Zusammenhang mit neuen Routen vergeben werden.Die neuen Richtlinien der Kommission, die in diesem Frühjahr veröffentlicht werden sollen, könnten dem Bericht zufolge die regionalen Flughäfen dazu zwingen, ihre Geschäftsbeziehungen zu den Billig-Fluggesellschaften neu zu definieren. In der Folge könnten die Billig-Airlines Strecken stilllegen, um den höheren Gebühren zu entgehen. (nz)